Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/15, Erdmannstal 21 in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 610/15 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmanntal“. Das geplante Bauvorhaben entspricht  den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.