Sitzung: 18.07.2017 BHR/007/2017
Herr Kurt Metz, Weinbergstraße 3, beanstandete während der Ortseinsicht
in der Weinbergstraße, dass die Zufahrt zu seiner Garage aufgrund der
Niveauänderung der Straße sowie des Gehweges sich wesentlich verschlechtert
hat. Einwände gegenüber des Architekten wurden leider nicht berücksichtigt.
Eine Zufahrt zur rechten Garage sein nur noch Schräg möglich, da man sonst
evtl. Teile am Fahrzeug beschädigen könnte.
Vor Ort stellt sich nun folgende Situation dar:
Der Höhenausgleich zwischen dem ehemaligen Straßenniveau zum Grundstück (an
der höchsten Stelle ca. 15 cm) ist auf einer Länge von ca. 2,5 – 3,0 m und
einer Breite von ca. 30 cm (an der breitesten Stelle) mit kleinem
Granitpflaster, welches lose auf Splitt verlegt wurde, ausgeglichen worden.
Es ist zu befürchten, dass sich das Pflaster mit der Zeit aus dem Split
löst. Sollte dies der Fall sein, wurde Herr Metz von Bürgermeister Straub
gebeten dies mitzuteilen. Dann müsste das Pflaster evtl. auf Beton gesetzt
werden.