Sitzung: 01.08.2017 GHR/007/2017
Das Vorhaben „Ersatzneubau der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule“
wurde bereits mehrfach in den gemeindlichen Gremien behandelt. Zu dieser Sitzung
soll der Bauentwurf (inkl. der aktuellen
Grundrisse) ausgelegt und – ebenso wie die nachfolgend dargestellte
Finanzierung – beschlossen werden.
Wenngleich die bestehende Grund- und Mittelschule generalsanierbar wäre,
wäre gemäß der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Regierung von Unterfranken
vom 21.09.2015 auch ein Ersatzneubau vertretbar.
Beim Schulkonzept geht es im Wesentlichen darum, dass die Schule nicht
mehr allein als Lernort sondern als Lebensraum wahrgenommen wird. Ein
wesentlicher Punkt sind die flexiblen Lernzonen oder auch offenen Lernlandschaften.
Aus der beigefügten Kostenberechnung ist ersichtlich, dass die Gesamtkosten
der Maßnahme (Bauabschnitt 1) auf 13,570 Mio. € brutto (inkl. der
Containerlösung und der Abbruchkosten) prognostiziert werden; in diesem Betrag
nicht enthalten sind der nicht abzubrechende Gebäudeteil für die Mittagsbetreuung
(Bauabschnitt 3) sowie die Generalsanierung der Schulsporthalle (Bauabschnitt 2
– siehe hierzu separate Vorlage).
Basis für die
Förderfähigkeit bildet das von der Regierung von Unterfranken genehmigte /
anerkannte Raumprogramm mit 2.827 m² (siehe hierzu auch beigefügtes Dokument);
diese Fläche mit dem Kostenrichtwert von 3.957 € multipliziert ergibt die
förderfähigen Kosten in Höhe von 11.186.439 €; davon wiederum 85 % beantragte
Förderung nach Art. 10 FAG wären rd. 9.508.473 €, womit ein gemeindlicher
Eigenanteil von 4.060.527 € verbliebe – ausschließlich für die Maßnahme „Ersatzneubau
der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule“ (Bauabschnitt 1).
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth stimmt dem vorgelegten Bauentwurf für die
Maßnahme „Ersatzneubau der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule“ und
entsprechend folgender Finanzierung zu:
Gesamtkosten 13.570.000
€
- Fördermittel nach Art. 10 FAG 9.508.473 €
= Eigenmittel der Gemeinde 4.061.527 €
Auf Basis der vorgelegten Entwurfsplanung erstellt das Architekturbüro
unter Einbeziehung der Beiträge der beauftragten Fachplaner die
Genehmigungsplanung für den Ersatzneubau der Edmund-Grom-Grund- und
Mittelschule.
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen mit der
Genehmigungsplanung ohne weitere Vorlage unter der Voraussetzung, dass keine
grundsätzlichen Änderungen gegenüber der Entwurfsplanung vorgenommen werden.
Die Genehmigungsplanung wird an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |