Sitzung: 01.08.2017 GHR/007/2017
Das Vorhaben „Generalsanierung der Schulsporthalle“ wurde bereits
mehrfach in den gemeindlichen Gremien behandelt. Zu dieser Sitzung soll der Entwurf der Maßnahme ausgelegt und – ebenso
wie die nachfolgend dargestellte Finanzierung – beschlossen werden.
Das Umbau- und Sanierungskonzept sieht eine umfangreiche Entkernung und
Sanierung der Umkleide vor. Dies betrifft insbesondere die Innenwände, Wand-
und Deckenbekleidungen sowie Bodenbeläge. Zudem wird ein barrierefreies WC
eingerichtet.
Die Sporthalle wird mit Prallwänden und einer Akustikdecke ausgestattet.
Der bestehende Boden wird durch einen flächenelastischen Sportboden mit
Fußbodenheizung ersetzt.
Zur Sicherstellung des Brandschutzes werden die erforderlichen
Fluchtmöglichkeiten aus Sporthalle und Umkleide geschaffen. Die Außenwände zur
Kegelbahn und der Mehrzweckhalle hin werden zu Brandwänden ertüchtigt.
Die nachträglich auf Sporthalle und Umkleide aufgesetzten Sattel- bzw.
Walmdächer werden bis auf die Holzleimerbinder zurückgebaut und die Dachkonstruktion
wieder als Flachdach mit Dämmung gemäß den heutigen Standards ausgeführt.
Die Außenwände der Sporthalle und Umkleide erhalten einen
Vollwärmeschutz.
Aus der beigefügten Kostenberechnung ist ersichtlich, dass die
Gesamtkosten der Maßnahme (Bauabschnitt 2) auf 1,499 Mio. € brutto
prognostiziert werden; in diesem Betrag nicht enthalten sind der nicht
abzubrechende Gebäudeteil für die Mittagsbetreuung (Bauabschnitt 3) sowie der
Ersatzneubau der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule (Bauabschnitt 1).
Es ist von
förderfähigen Kosten in Höhe von rd. 1,4 Mio. € auszugehen; davon wiederum 85 %
beantragte Förderung nach Art. 10 FAG wären 1.190.000 €, womit ein
gemeindlicher Eigenanteil von 309.000 € verbliebe – ausschließlich für die
Maßnahme „Generalsanierung der Schulsporthalle“.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth stimmt dem vorgelegten Entwurf für die
Maßnahme „Generalsanierung der Schulsporthalle“ und entsprechend folgender
Finanzierung zu:
Gesamtkosten 1.499.000
€
- Fördermittel nach Art. 10 FAG 1.190.000
€
= Eigenmittel der Gemeinde 309.000 €
Auf Basis der vorgelegten Entwurfsplanung erstellt das Architekturbüro
unter Einbeziehung der Beiträge der beauftragten Fachplaner die
Genehmigungsplanung für die Generalsanierung der Schulsporthalle.
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen mit der
Genehmigungsplanung ohne weitere Vorlage unter der Voraussetzung, dass keine
grundsätzlichen Änderungen gegenüber der Entwurfsplanung vorgenommen werden.
Die Genehmigungsplanung wird an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |