Sitzung: 25.09.2017 GHR/008/2017
Beim Abwasserverband
Saale-Lauer bedarf die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kanalnetze,
Stauraumkanäle, Mischwasserbehandlungsanlagen, Rückhaltebecken, Regenüberläufe
und Drosseleinrichtungen, außer der Kläranlage selbst, der Verlängerung. Dazu
ist die bestehende Schmutzfrachtsimulationsberechnung aus dem Jahre 2001 zu
überarbeiten. Nach der Schmutzfrachtsimulationsberechnung erfolgt insbesondere
die Beurteilung der Einleitung von Mischwasser aus Entlastungsbauwerken wie
Rückhalteeinrichtungen usw.
Wie der Name bereits
sagt, berücksichtigt die Schmutzfrachtsimulation sowohl den Bestand an
Abwassereinleitern, wie auch die Entwicklung dieses Bestandes und insbesondere
auch die versiegelten Bereiche der Regenwasserableitung.
Konkret sind die Ziele
der Schmutzfrachtberechnungen:
Misch- und Trennsysteme
führen bei Regenereignissen insbesondere Regenwasser von befestigten Flächen in
der Kanalisation ab. In Regenwasserkanälen wird das abfließende Regenwasser i.
d. R. direkt in das Oberflächengewässer eingeleitet. In Mischsystemen sind aus
technischen, wasserwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen Speicher- und
Entlastungbauwerke angeordnet. Die Emissionen aus Regenwassereinleitungen und
Mischwasserentlastungen führen zu hydraulischen und stofflichen Gewässerbelastungen,
welche gewässerverträglich zu begrenzen sind. Die fachgerechte Ermittlung der
hydraulischen und stofflichen Emissionen erfolgt im Zuge der
Schmutzfrachtsimulationsberechnung.
Im Verbandsgebiet sind
gemäß wasserrechtlicher Vorgabe 15 Regenüberläufe und 27 verschiedene Becken
bzw. Stauraumkanäle für die Speicherung- bzw. Entlastung von Mischwasser im
Regenereignis angeordnet.
2001 wurde zuletzt eine
Schmutzfrachtsimulationsberechnung beim Verband durchgeführt, was zu einer
erneuten wasserrechtlichen Genehmigung von 20 Jahren für die Einleitung von
Mischwasser aus Entlastungsbauwerken führte. Die Berechnungen aus 2001 ergaben
auch, dass zahlreiche Stauraumkanäle, Mischwasserbehandlungsanlagen,
Rückhaltebecken, Regenüberläufe und Drosseleinrichtungen neu gebaut werden
mussten.
Aufgrund der
auslaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis muss der Verband rechtzeitig die
bestehende Schmutzfrachtsimulationsberechnung aus 2001 überarbeiten bzw.
anpassen lassen. Grundlage der Überarbeitung ist die Betrachtung eines erneuten
Entwicklungszeitraumes von 20 Jahren bis ca. 2040.
Im Vorfeld der
Überrechnung werden deshalb von allen Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbandes
Saale-Lauer die geplanten Bauentwicklungen abgefragt.
Der beigefügte Plan
zeigt die, der letzten Schmutzwassersimulationsberechnung aus dem Jahre 2001 zu
Grunde gelegenen Baulagen und Bauentwicklungen auf.
Er unterscheidet nach
Mischwasser- bzw. Trennsystem, bebaubare Wohnbau und Gewerbeflächen gemäß
Flächennutzungsplan sowie angedachte bzw. bebaubare Flächen. Die Überrechnung
dient zur Beantragung der Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung für
die Einleitung von Mischwasser aus Entlastungsbauwerken nach 2021 für weitere
20 Jahre.
Der Abwasserverband
Saale-Lauer hat hierzu ein Fachbüro in der Verbandsversammlung am 25.07.2017
beauftragt.
Somit ist der
Baubestand, wie auch die Entwicklungen in den Kernbereichen, den bestehenden
Bau- und Gewerbegebieten und darüber hinaus im Entwicklungszeitraum von 20
Jahren bis 2040 zu betrachten. Maßgebend dafür ist somit insbesondere eine objektive
Prognose der Entwicklungen, die sich sowohl nach der demographischen
Einschätzung, der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde (auch mit Blick
auf bekannte Investitionen in das Kanalnetz und möglichen Rückhaltungen) und
den politischen Zielsetzungen der Wohn- und Gewerbeentwicklung richtet. Die
Abwasserentsorgung von neuen Baugebieten wird künftig nach den aktuellen
wasserrechtlichen Vorgaben nur noch im Trennsystem möglich sein.
Maßgebend für die neue
Betrachtung ist zunächst der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenroth und
ggf. darüber hinausgehende Planungsabsichten in den Ortsteilen Leutershausen
und Windshausen.
Beim Vergleich der Gebietsgrundlagen der
Schmutzfrachtsimulationsberechnung von 2001 und dem aktuellen
Flächennutzungsplan mit den Änderungen der vergangenen Jahre zeigen sich
folgende Unterschiede auf:
In den Plänen des Abwasserverbandes Saale-Lauer für
die Schmutzfrachtberechnung aus dem Jahr 2001 sind aus dem aktuellen Flächennutzungsplan
der Gemeinde noch nicht enthalten:
Gemeindeteil Hohenroth:
Folgende Gebiete sind als „Trennsystem“ bezeichnet
aber noch nicht als Baulage im Plan enthalten:
- Wohnbaugebiet
„Rhönblick“
- Irena-Sendler-Schule
- Wohnbaugebiet
„Burgblick“ am östlichen Ortsrand
- GE-Gebiet
„Hinterm Dorf“
- GE-Gebiet
„Eckenstraße“
Folgende Gebiete sind noch nicht als
Entwässerungsflächen erfasst:
- Wohnbaugebiet
„Eichen“
- W-Gebiet
Südlich Hohenroth
- Behindertenwerkstatt-
und Wohnheim (teilweise)
Die jeweiligen Baugebietslagen sind aus dem
Flächennutzungsplan ersichtlich.
Gemeindeteil Leutershausen:
Folgende Gebiete sind als „Trennsystem“ bezeichnet
aber noch nicht als Baulage im Plan enthalten:
- W-Gebiet
„Obere Bergstraße
Gemeindeteil Windshausen:
Folgende Gebiete sind noch nicht als
Entwässerungsflächen erfasst:
- W-Gebiet
nord-westlich der Weinbergstraße
Beschluss:
Für Hohenroth sollen Teilfllächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 54, 58,
60, 320 und 321, die gesamten Grundstücke Fl.Nrn. 351, 324, 325, 554, 555, 579
- 583, 318, 1609 sowie 1664 und 1665 aufgenommen werden.
Das angedachte Gewerbegebiet (Fl.Nr. 244) in Leutershausen soll aus dem
Grundlagenplan genommen werden.
In Windshausen ist zu klären, ob die Nutzungsänderung auf der Fläche der
ehem. Gärtnerei Schlereth Auswirkungen auf die Schmutzfrachtsimulation hat.
Der Bereich vom Ausbauende der Weinbergstraße bis zum
Regenrückhaltebecken soll neu aufgenommen werden (Teilflächen aus den Fl.Nrn.
231, 232, 233, 234, 236, 238 und 239).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |