Der Bauausschuss besichtigt die errichteten Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 334/2, Talweg 22, Windshausen.

Dort wurde eine bestehende Voliere beseitigt und durch einen massiven Baukörper ersetzt.

Der Grundstückseigentümer berichtet, dass er bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale und beim Landratsamt Rhön-Grabfeld die Information erhalten habe, dass die Errichtung eines solchen Gebäudes bis zu 75 m³ genehmigungsfrei sei. Die Maße des bereits vorhanden und des neu errichteten Baukörpers liegen insgesamt noch unter dieser Volumensgrenze, jedoch stehen sie zum Teil außerhalb der Baugrenzen und überschreiten mit 10 m Gesamtlänge die zulässige Grenzbebauung von 9 m.

 

Es ist von der Verwaltung zu klären, in wie weit die Gebäude nachträglich genehmigungsfähig sind.