Sitzung: 12.09.2017 BHR/008/2017
Der Bauausschuss besichtigt die errichteten Nebengebäude auf dem
Grundstück Fl.Nr. 334/2, Talweg 22, Windshausen.
Dort wurde eine bestehende Voliere beseitigt und durch einen massiven
Baukörper ersetzt.
Der Grundstückseigentümer berichtet, dass er bei der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale und beim Landratsamt
Rhön-Grabfeld die Information erhalten habe, dass die Errichtung eines solchen
Gebäudes bis zu 75 m³ genehmigungsfrei sei. Die Maße des bereits vorhanden und
des neu errichteten Baukörpers liegen insgesamt noch unter dieser
Volumensgrenze, jedoch stehen sie zum Teil außerhalb der Baugrenzen und
überschreiten mit 10 m Gesamtlänge die zulässige Grenzbebauung von 9 m.
Es ist von der Verwaltung zu klären, in wie weit die Gebäude nachträglich
genehmigungsfähig sind.