Sitzung: 25.09.2017 GHR/008/2017
Zwischenzeitlich
haben sich die Planungsüberlegungen konkretisiert und es konnte eine
Fördermöglichkeit generiert werden. Das Bayer. Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten fördert auf Basis der Richtlinie vom 25.07.2017
„regionale Waldattraktionen“. Zuwendungsfähig
sind innovative Projekte die dem Grundsatz „Schützen und Nutzen“ entsprechen.
Das Verständnis von Nachhaltigkeit durch neue methodische Ansätze erlebbar zu
machen ist wesentlicher Förderzweck.
Die Förderung
beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in strukturschwachen
Regionen kann die Förderung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
betragen. Der max. Zuschuss beträgt grundsätzlich 200.000 €. Nicht förderfähig
sind kommunale Regiearbeiten.
Eine Vergabe der
Fördermittel erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe muss bis 15.10.2017 eine Projektskizze beim
zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eingereicht
werden. Die Projektvorschläge stehen im Wettbewerb. Die Auswahl erfolgt nach
gewichteten Kriterien, dabei stellt die Wissensvermittlung
und Bildung einen wesentlichen Aspekt dar.
Bei positiver
Begutachtung der Projektskizze ist beim AELF ein Projektantrag als Förderantrag
einzureichen. Das Projekt muss dann bis
31.10.2018 durchgeführt und vollständig abgerechnet werden.
In Zusammenarbeit
zwischen dem 2. Bürgermeister Erwin Kruczek, dem AELF, Herrn Michael Heinrich
und der Landschaftsarchitektin Miriam Glanz, Leutershausen wurde die
Projektskizze mit Beschreibung der geplanten Maßnahmen und Kostenschätzung
erstellt. Der Maßnahmenumfang lässt sich der beigefügten Präsentation entnehmen.
Die Maßnahme hat als Kooperationspartner die Edmund-Grom-Grund- und
Mittelschule und die Irena-Sendler-Schule, Sonderpädagogisches Zentrum in
Hohenroth. Die Zielrichtung als Bildungsangebot wird damit nachhaltig
unterstrichen.
Die geplanten Maßnahmen
erstrecken sich auf den Bereich des „Kalten Rasens“ und des benachbarten
Steinbruchgeländes. Die Kostenschätzung inkl. Baunebenkosten schließt mit
289.000 € ab. Bei Anerkennung der max. förderfähigen Kosten und einem
Fördersatz von 80 % wäre eine Bewilligung von Fördermitteln (bei positivem
Ausgang des Wettbewerbs) in Höhe von 200.000 € möglich. Die Eigenmittel der
Gemeinde würden sich dann auf 89.000 € belaufen.
Der Bauausschuss hat sich mit den Inhalten in seiner Sitzung am 12.09.2017 ausführlich beschäftigt und empfiehlt die Einreichung der Projektskizze beim AELF im Bewerbungsverfahren um die Vergabe der Fördermittel nach der Richtlinie „Regionale Waldattraktionen“.
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet die Inhalte und
Kostenansätze der Projektskizze vom 07.09.2017 des Landschaftsarchitekturbüros
Miriam Glanz, Leutershausen im Umfang von 289.000 € für den Wald-Boden-Klima Info-Park am Kalten Rasen
mit angrenzendem Steinbruchgelände. Die
Projektskizze soll beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im
Bewerbungsverfahren zur Förderung von Regionalen Waldattraktionen eingereicht
werden.
Sollte das Bewerbungsverfahren positiv entschieden werden, wird die Umsetzung
der Maßnahme in 2018 erfolgen. Die Eigenmittel der Gemeinde in Höhe von
voraussichtlich 89.000 € sind im Rahmen der Haushaltsplanung für 2018 zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |