Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 16.05.2017, TOP 2 im Zusammenhang mit der Konzepterstellung für die Umgestaltung der Spielplätze in der Gemeinde auch mit dem Naherholungsgebiet am „Kalten Rasen“ auseinandergesetzt. Erste Überlegungen zur Umgestaltung der Flächen unter dem Aspekt „Waldlehrpfad“ wurden dabei anhand einer Planungsskizze vorgestellt und vom Gemeinderat befürwortet.

 

Zwischenzeitlich haben sich die Planungsüberlegungen konkretisiert und es konnte eine Fördermöglichkeit generiert werden. Das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fördert auf Basis der Richtlinie vom 25.07.2017 „regionale Waldattraktionen“. Zuwendungsfähig sind innovative Projekte die dem Grundsatz „Schützen und Nutzen“ entsprechen. Das Verständnis von Nachhaltigkeit durch neue methodische Ansätze erlebbar zu machen ist wesentlicher Förderzweck.

 

Die Förderung beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in strukturschwachen Regionen kann die Förderung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der max. Zuschuss beträgt grundsätzlich 200.000 €. Nicht förderfähig sind kommunale Regiearbeiten.

 

Eine Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe muss bis 15.10.2017 eine Projektskizze beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eingereicht werden. Die Projektvorschläge stehen im Wettbewerb. Die Auswahl erfolgt nach gewichteten Kriterien, dabei stellt die Wissensvermittlung und Bildung einen wesentlichen Aspekt dar.

 

Bei positiver Begutachtung der Projektskizze ist beim AELF ein Projektantrag als Förderantrag einzureichen. Das Projekt muss dann bis 31.10.2018 durchgeführt und vollständig abgerechnet werden.

 

In Zusammenarbeit zwischen dem 2. Bürgermeister Erwin Kruczek, dem AELF, Herrn Michael Heinrich und der Landschaftsarchitektin Miriam Glanz, Leutershausen wurde die Projektskizze mit Beschreibung der geplanten Maßnahmen und Kostenschätzung erstellt. Der Maßnahmenumfang lässt sich der beigefügten Präsentation entnehmen. Die Maßnahme hat als Kooperationspartner die Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule und die Irena-Sendler-Schule, Sonderpädagogisches Zentrum in Hohenroth. Die Zielrichtung als Bildungsangebot wird damit nachhaltig unterstrichen.

 

Die geplanten Maßnahmen erstrecken sich auf den Bereich des „Kalten Rasens“ und des benachbarten Steinbruchgeländes. Die Kostenschätzung inkl. Baunebenkosten schließt mit 289.000 € ab. Bei Anerkennung der max. förderfähigen Kosten und einem Fördersatz von 80 % wäre eine Bewilligung von Fördermitteln (bei positivem Ausgang des Wettbewerbs) in Höhe von 200.000 € möglich. Die Eigenmittel der Gemeinde würden sich dann auf 89.000 € belaufen.

 

Der Bauausschuss hat sich mit den Inhalten in seiner Sitzung am 12.09.2017 ausführlich beschäftigt und empfiehlt die Einreichung der Projektskizze beim AELF im Bewerbungsverfahren um die Vergabe der Fördermittel nach der Richtlinie „Regionale Waldattraktionen“.



Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14