Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage für ein Einfamilienwohnhaus (UG, EG, OG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 248/8, Gemarkung Windshausen, Am Steinbruch 2 vorgelegt.

 

Der Bauausschuss besichtigt das Grundstück und die umliegende Bebauung vor Ort.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Köhlerstraße“ und hält dessen Festsetzungen bei weitem nicht ein.

 

Folgende Befreiungen würden benötigt:

 

1. Bauweise

2. vorgeschriebene Dachform

3. vorgeschriebene Dachneigung

4. festgesetzte Dachfarben

5. festgesetzte Baugrenze

6. festgesetzte Fußbodenhöhe

7. vorgeschriebene Dachform für Garage u. Nebengebäude

8. vorgeschriebene Abmessungen für Stützmauern

 

Festsetzungen von denen konkret befreit werden müsste:

 

1. Als Bauweise ist ein U+E+D (max. 2 Vollgeschosse) zulässig.

2. Als Dachform ist ein Satteldach, Pultdach und versetztes Satteldach zugelassen.

3. Für die Dächer ist eine Dachneigung von 25° - 45° vorgesehen.

4. Als Dachfarben sind rot- und rotbraun getönte Ziegel zu verwenden.

5. Die festgesetzte Baugrenze gibt das Baufeld an. Innerhalb der Umgrenzung darf gebaut werden.

6. Die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss ist, gemessen in der Mitte des Wohnhauses, max. 30 cm über der Höhe der Straßenseite zulässig.

7. Als Dachform ist ein Sattel-, Pult- oder extensives begrüntes Flachdach zulässig.

8. Stützmauern sind bis zu einer Höhe von max. 2,00m gemessen ab vorhandenem natürlichen Gelände zulässig. Die Länge wird auf 6.00 m begrenzt.

 

Folgende Bebauung ist vorgesehen:

 

1. Als Bauweise soll ein U+E+I (3 Vollgeschosse) errichtet werden.

2. Das geplante Gebäude soll anstatt eines Satteldaches mit einem Walmdach ausgeführt werden.

3. Die vorgeschrieben Mindestdachneigung soll von 25° um 3° auf 22° unterschritten werden.

4. Das Dach soll mit anthrazitfarbenem Dachziegel eingedeckt werden.

5. Die Baugrenze soll durch die Doppelgarage nach Nordwesten hin um ca. 2,50m und nach Südwesten hin um ca. 6,00m überschritten werden.

6. Die festgesetzte OKFF von 30cm über der OK Straße in der Mitte des Hauses soll um 223cm auf 253cm überschritten werden.

7. Die Doppelgarage soll mit einer Dachterrasse errichtet werden.

8. Die Stützmauer im Bereich der Terrasse weist eine Höhe von 2,80m auf. Des Weiteren erstreckt sich die Stützmauer auf eine Länge von 14,50m.

 

Seitens der Verwaltung wird das Bauvorhaben vor allem wegen seiner Geschossigkeit als kritisch angesehen.


Beschlussvorschlag 1:

 

Der Bauausschuss stimmt der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 248/8, Gemarkung Windshausen, Am Steinbruch 2 in der beantragten Form zu.

Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7