Sitzung: 10.10.2017 BHR/009/2017
Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage für ein
Einfamilienwohnhaus (UG, EG, OG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 248/8, Gemarkung
Windshausen, Am Steinbruch 2 vorgelegt.
Der Bauausschuss besichtigt das Grundstück und die umliegende Bebauung
vor Ort.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Köhlerstraße“ und hält dessen Festsetzungen bei weitem nicht ein.
Folgende Befreiungen würden benötigt:
1. Bauweise
2. vorgeschriebene
Dachform
3. vorgeschriebene
Dachneigung
4. festgesetzte
Dachfarben
5. festgesetzte
Baugrenze
6. festgesetzte
Fußbodenhöhe
7. vorgeschriebene
Dachform für Garage u. Nebengebäude
8. vorgeschriebene
Abmessungen für Stützmauern
Festsetzungen von
denen konkret befreit werden müsste:
1. Als Bauweise
ist ein U+E+D (max. 2 Vollgeschosse) zulässig.
2. Als Dachform
ist ein Satteldach, Pultdach und versetztes Satteldach zugelassen.
3. Für die Dächer
ist eine Dachneigung von 25° - 45° vorgesehen.
4. Als Dachfarben
sind rot- und rotbraun getönte Ziegel zu verwenden.
5. Die
festgesetzte Baugrenze gibt das Baufeld an. Innerhalb der Umgrenzung darf
gebaut werden.
6. Die Oberkante
Fertigfußboden im Erdgeschoss ist, gemessen in der Mitte des Wohnhauses, max. 30
cm über der Höhe der Straßenseite zulässig.
7. Als Dachform ist
ein Sattel-, Pult- oder extensives begrüntes Flachdach zulässig.
8. Stützmauern
sind bis zu einer Höhe von max. 2,00m gemessen ab vorhandenem natürlichen Gelände
zulässig. Die Länge wird auf 6.00 m begrenzt.
Folgende Bebauung
ist vorgesehen:
1. Als Bauweise soll
ein U+E+I (3 Vollgeschosse) errichtet werden.
2. Das geplante
Gebäude soll anstatt eines Satteldaches mit einem Walmdach ausgeführt werden.
3. Die
vorgeschrieben Mindestdachneigung soll von 25° um 3° auf 22° unterschritten
werden.
4. Das Dach soll
mit anthrazitfarbenem Dachziegel eingedeckt werden.
5. Die Baugrenze soll
durch die Doppelgarage nach Nordwesten hin um ca. 2,50m und nach Südwesten hin
um ca. 6,00m überschritten werden.
6. Die
festgesetzte OKFF von 30cm über der OK Straße in der Mitte des Hauses soll um
223cm auf 253cm überschritten werden.
7. Die
Doppelgarage soll mit einer Dachterrasse errichtet werden.
8. Die Stützmauer
im Bereich der Terrasse weist eine Höhe von 2,80m auf. Des Weiteren erstreckt sich
die Stützmauer auf eine Länge von 14,50m.
Seitens der
Verwaltung wird das Bauvorhaben vor allem wegen seiner Geschossigkeit als
kritisch angesehen.
Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss stimmt der formlosen Bauvoranfrage zur
Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 248/8, Gemarkung
Windshausen, Am Steinbruch 2 in der beantragten Form zu.
Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |