Sitzung: 10.10.2017 BHR/009/2017
Bereits in der
Sitzung vom 18.07.2017 wurde der Bauausschuss darüber informiert, dass die beiden Gauben auf der Nordostseite des
Wohnhauses, zur Straße hin, entfernt und durch ein Gaubenband in Schleppdachform
ersetzt werden sollen.
Das gemeindliche Einvernehmen mit der Zustimmung zu Befreiungen hierzu wurde
durch den Bauausschuss in Aussicht gestellt.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1679/9 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Rhönblick“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Dachgauben als
Einzelgauben mit einer max. Breite von 3 m zulässig. Sie sind vom Ortgang mind.
1,50 m einzurücken; von der Traufe mindestens drei Ziegelreihen. Ausführung als
Schlepp- bzw. Spitzgauben. Eindeckung im Material des Hauptdaches
(Ziegeleindeckung).
Für die Zulassung
des Gaubenbandes in der beantragten Form und der Eindeckung mit Blech wird die
Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“
notwendig.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Aufbringung eines
Gaubenbandes am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1679/9 im
Buchenweg 5 in Hohenroth entsprechend den eingereichten
Bauantragunterlagen.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Rhönblick“ von der Form
und der Breite der Dachgaube und für die Zulassung der Blech-Eindeckung wird
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |