Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Schleppdachgaube in Form eines Gaubenbandes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1679/9 im Buchenweg 5 in Hohenroth vorgelegt.

 

Bereits in der Sitzung vom 18.07.2017 wurde der Bauausschuss darüber informiert, dass die  beiden Gauben auf der Nordostseite des Wohnhauses, zur Straße hin, entfernt und durch ein Gaubenband in Schleppdachform ersetzt werden sollen.
Das gemeindliche Einvernehmen mit der Zustimmung zu Befreiungen hierzu wurde durch den Bauausschuss in Aussicht gestellt. 

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1679/9 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Dachgauben als Einzelgauben mit einer max. Breite von 3 m zulässig. Sie sind vom Ortgang mind. 1,50 m einzurücken; von der Traufe mindestens drei Ziegelreihen. Ausführung als Schlepp- bzw. Spitzgauben. Eindeckung im Material des Hauptdaches (Ziegeleindeckung).

 

Für die Zulassung des Gaubenbandes in der beantragten Form und der Eindeckung mit Blech wird die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ notwendig.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Aufbringung eines Gaubenbandes am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1679/9 im Buchenweg 5 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragunterlagen. 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  „Rhönblick“ von der Form und der Breite der Dachgaube und für die Zulassung der Blech-Eindeckung wird erteilt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7