Sitzung: 10.10.2017 BHR/009/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur
Errichtung eines Zaunes an der Grundstücksgrenze der Grundstücke Fl.Nrn 346/3
und 346/5, Gemarkung Windshausen vorgelegt.
Er soll eine Höhe von ca. 1,75m haben und als Doppelstabgitter- oder
Flachstabgitterzaun mit oder ohne Sichtschutz ausgebildet werden.
Die Baugrundstücke sind alle im Eigentum des Bauherrn und liegen im Außenbereich. Das Bauvorhaben
beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (sonstiges Vorhaben). Ein solches
kann zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch den Zaun kann nicht
erkannt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein
Einvernehmen zum Bauantrag zum Bau eines Zaunes auf den Grundstücken Fl.Nrn.
346/3 und 346/5 im Talweg im Ortsteil Windshausen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |