Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Zaunes an der Grundstücksgrenze der Grundstücke Fl.Nrn 346/3 und 346/5, Gemarkung Windshausen vorgelegt.

 

Er soll eine Höhe von ca. 1,75m haben und als Doppelstabgitter- oder Flachstabgitterzaun mit oder ohne Sichtschutz ausgebildet werden.

 

Die Baugrundstücke sind alle im Eigentum des Bauherrn und  liegen im Außenbereich. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (sonstiges Vorhaben). Ein solches kann zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch den Zaun kann nicht erkannt werden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Bau eines Zaunes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 346/3 und 346/5 im Talweg im Ortsteil Windshausen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7