Dem Bauausschuss wird ein Antrag zur Auffüllung von Bodenmaterial zur Bodenverbesserung der Grundstücke Fl. Nr. 1602, 1706 und 1719 in der Gemarkung Leutershausen vorgelegt.

 

Nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 der Bayer. Bauordnung sind Aufschüttungen  mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Fläche bis zu 500 qm verfahrensfrei.

Da es sich bei den Auffüllungen um größere Fläche handelt, ist die Vorlage eines Bauantrag für die geplanten Auffüllungen einzureichen.

Die max. Auffüllhöhe beträgt ca. 15 cm. Die Auffüllflächen der drei Grundstücke liegen zwischen 11.500 qm bis 15.300 qm 

 

Die Grundstücke liegen im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag zur Auffüllung von Bodenmaterial der Grundstücke Fl. Nr. 1602, 1706 und 1719 in der Gemarkung Leutershausen entsprechend den ein gereichten Bauantragsunterlagen.