Sitzung: 10.10.2017 BHR/009/2017
Dem Bauausschuss wird ein Antrag zur Auffüllung von Bodenmaterial zur
Bodenverbesserung der Grundstücke Fl. Nr. 1602, 1706 und 1719 in der Gemarkung
Leutershausen vorgelegt.
Nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 der Bayer. Bauordnung sind Aufschüttungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Fläche
bis zu 500 qm verfahrensfrei.
Da es sich bei den Auffüllungen um größere Fläche handelt, ist die
Vorlage eines Bauantrag für die geplanten Auffüllungen einzureichen.
Die max. Auffüllhöhe beträgt ca. 15 cm. Die Auffüllflächen der drei
Grundstücke liegen zwischen 11.500 qm bis 15.300 qm
Die Grundstücke liegen im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan sind die
Flächen als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag zur Auffüllung von
Bodenmaterial der Grundstücke Fl. Nr. 1602, 1706 und 1719 in der Gemarkung
Leutershausen entsprechend den ein gereichten Bauantragsunterlagen.