Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 334/1 im Talweg 22 in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 334/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes “Lange Eller“ Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird im Bereich der Garage und der nordwestlichen Gebäudeecke geringfügig überschritten. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich.

 

Neben der Einzelgarage ist noch ein weiterer Stellplatz in den Planunterlagen nachzuweisen. Der Stellplatz vor der Garage kann nicht als zweiter Stellplatz gelten.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt. 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 334/1 im Talweg 22 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lange Eller“ bezüglich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7