Sitzung: 07.11.2017 BHR/010/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 334/1 im Talweg 22
in Windshausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 334/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes “Lange Eller“ Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird
im Bereich der Garage und der nordwestlichen Gebäudeecke geringfügig
überschritten. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist erforderlich.
Neben der Einzelgarage ist noch ein weiterer Stellplatz in den
Planunterlagen nachzuweisen. Der Stellplatz vor der Garage kann nicht als
zweiter Stellplatz gelten.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 334/1 im
Talweg 22 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lange Eller“
bezüglich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |