Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 537, An der Steig 5 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Wohnhaus und die Garagen sind als eingeschossige Flachdachgebäude geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 537 wurde durch den Erlass einer Ortsabrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch dem sog. Innenbereich zugeordnet.
Die Satzung beinhaltet einzelne Festsetzungen für die Bebauung. Es ist auf dem Grundstück eine eingeschossige Bebauung mit Satteldach, Dachneigung 35 +/- 3°, Kniestockhöhe max. 40cm, Grundflächenzahl 0,4; Geschoßflächenzahl 0,8 festgelegt.

 

Für die abweichende Dachform und Dachneigung ist die Zustimmung zu einer Befreiung von der gemeindlichen Ortsabrundungssatzung erforderlich.

 

Die Nachbarunterschriften sind noch nicht vollständig. Nach Absprache mit dem Bauherrn werden die Unterschriften der Eigentümergemeinschaft noch eingeholt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 537, An der Steig 5 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten des Bauausschusses besteht Einverständnis mit der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen der gemeindlichen Ortsabrundungssatzung bezüglich der Dachform und  Dachneigung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7