Sitzung: 07.11.2017 BHR/010/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage auf
dem Grundstück Fl. Nr. 537, An der Steig 5 in Hohenroth vorgelegt.
Das Wohnhaus und die Garagen sind als eingeschossige Flachdachgebäude
geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 537 wurde durch den Erlass einer
Ortsabrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch dem sog.
Innenbereich zugeordnet.
Die Satzung beinhaltet einzelne Festsetzungen für die Bebauung. Es ist auf dem Grundstück
eine eingeschossige Bebauung mit Satteldach, Dachneigung 35 +/- 3°,
Kniestockhöhe max. 40cm, Grundflächenzahl 0,4; Geschoßflächenzahl 0,8
festgelegt.
Für die abweichende Dachform und Dachneigung ist die Zustimmung zu einer
Befreiung von der gemeindlichen Ortsabrundungssatzung erforderlich.
Die Nachbarunterschriften sind noch nicht vollständig. Nach Absprache
mit dem Bauherrn werden die Unterschriften der Eigentümergemeinschaft noch
eingeholt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 537, An der Steig 5 in
Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten des Bauausschusses besteht Einverständnis mit der Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen der gemeindlichen Ortsabrundungssatzung
bezüglich der Dachform und Dachneigung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |