Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Anbau eines Windfanges an ein Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 191 in der Köhlerstraße 5 in Windshausen vorgelegt.

 

Der Windfang wird in einer Holzständerbauweise mit Satteldach, 28° Dachneigung und Ziegeleindeckung sowie mit einer Wendeltreppe als Zugang zur Erdgeschosswohnung und zum  Dachgeschoss errichtet.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 191 liegt im Innerortsbereich von Windshausen  und ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. .

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines Windfanges an das bestehende Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 191 in der Köhlerstraße 5 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7