Sitzung: 07.11.2017 BHR/010/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Anbau eines Windfanges an ein
Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 191 in der Köhlerstraße 5 in
Windshausen vorgelegt.
Der Windfang wird in einer Holzständerbauweise mit Satteldach, 28°
Dachneigung und Ziegeleindeckung sowie mit einer Wendeltreppe als Zugang zur
Erdgeschosswohnung und zum Dachgeschoss
errichtet.
Das Grundstück Fl. Nr. 191 liegt im Innerortsbereich von Windshausen und ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34
Baugesetzbuch zu beurteilen. .
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines
Windfanges an das bestehende Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr.
191 in der Köhlerstraße 5 in Windshausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |