Sitzung: 07.11.2017 BHR/010/2017
Der 1.Bgm. erläutert die vorläufige, durch das Amt für ländliche
Entwicklung vorgeprüfte Kernwegenetzkonzeption für den Gemeindebereich von
Hohenroth und verweist dabei auf die vorgenommenen Änderungen. Die Verbindung
über den Kalten Rasen nach Windshausen wurde gestrichen, dafür wurde eine
Verbindung von der „Alten Hohenrother Straße“ über den Holzweg nach Windshausen
aufgenommen. In einer Vorbesprechung mit Herrn Moninger in der VG Bad Neustadt
wurde eine direkte Verbindung von der „Alten Hohenrother Straße“ ohne die
Querung der Kreisstraße NES 8 angeregt. Dies sollte geprüft werden. Ebenfalls
wurde die Ortsverbindungsstraße von Leutershausen nach Querbachshof gestrichen.
Hier wird die direkte Verbindung von der Kreisstraße NES 21 in Richtung Kreuzmühle
favorisiert. In den Ortschaften der Gemeinde Hohenroth sind die vorhandenen
ldw. Betriebe nur unzureichend mit dem entsprechenden Symbol dargestellt. Der
1.Bgm. verweist auf einen Erörterungstermin mit den zuständigen Trägern
öffentlicher Belange am Freitag 17.11.2017 im Gemeindezentrum in Salz, wobei
Anregungen und Bedenken vorgetragen werden können. Der 1.Bgm. gibt weiterhin zu
bedenken, dass danach noch einige rechtliche Fragen zu klären sind, bevor ein
Bau von Wegen erfolgen kann. Insbesondere muss geklärt werden, ob und wenn ja,
in welcher Höhe Anliegerbeiträge erhoben werden. Es soll nach Möglichkeit eine
allianzweite gemeinsame Regelung erfolgen. Ebenso muss möglicherweise
Grunderwerb erfolgen. Sobald das Kernwegekonzept fertig gestellt ist, wird
dieses im Gemeinderat vorgestellt. Von den Anwesenden wird wiederholt das Thema
der Nutzung der Kernwege durch Dritte angesprochen. Es wird klargestellt, dass
die Wege, genauso wie zurzeit auch, jedem Nutzer (Fußgänger, Radfahrer,
PKW-Fahrer) offen stehen.