Der 1.Bgm. erläutert die vorläufige, durch das Amt für ländliche Entwicklung vorgeprüfte Kernwegenetzkonzeption für den Gemeindebereich von Hohenroth und verweist dabei auf die vorgenommenen Änderungen. Die Verbindung über den Kalten Rasen nach Windshausen wurde gestrichen, dafür wurde eine Verbindung von der „Alten Hohenrother Straße“ über den Holzweg nach Windshausen aufgenommen. In einer Vorbesprechung mit Herrn Moninger in der VG Bad Neustadt wurde eine direkte Verbindung von der „Alten Hohenrother Straße“ ohne die Querung der Kreisstraße NES 8 angeregt. Dies sollte geprüft werden. Ebenfalls wurde die Ortsverbindungsstraße von Leutershausen nach Querbachshof gestrichen. Hier wird die direkte Verbindung von der Kreisstraße NES 21 in Richtung Kreuzmühle favorisiert. In den Ortschaften der Gemeinde Hohenroth sind die vorhandenen ldw. Betriebe nur unzureichend mit dem entsprechenden Symbol dargestellt. Der 1.Bgm. verweist auf einen Erörterungstermin mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange am Freitag 17.11.2017 im Gemeindezentrum in Salz, wobei Anregungen und Bedenken vorgetragen werden können. Der 1.Bgm. gibt weiterhin zu bedenken, dass danach noch einige rechtliche Fragen zu klären sind, bevor ein Bau von Wegen erfolgen kann. Insbesondere muss geklärt werden, ob und wenn ja, in welcher Höhe Anliegerbeiträge erhoben werden. Es soll nach Möglichkeit eine allianzweite gemeinsame Regelung erfolgen. Ebenso muss möglicherweise Grunderwerb erfolgen. Sobald das Kernwegekonzept fertig gestellt ist, wird dieses im Gemeinderat vorgestellt. Von den Anwesenden wird wiederholt das Thema der Nutzung der Kernwege durch Dritte angesprochen. Es wird klargestellt, dass die Wege, genauso wie zurzeit auch, jedem Nutzer (Fußgänger, Radfahrer, PKW-Fahrer) offen stehen.