Sitzung: 14.11.2017 GHR/010/2017
Das Bürgerhaus in Hohenroth birgt Räume für verschiedene gemeindliche
Nutzergruppen.
Im Kellergeschoss befindet sich ein Jugendraum, im Erdgeschoss ein
allgemeiner Versammlungsraum, im Obergeschoss die Räume für Frauenbund und
Krabbelgruppe und das Dachgeschoss wird vom Schützenverein genutzt.
Das Gebäude wurde ca. 1895 als Schule erbaut und wurde 1980 zum
Bürgerhaus umgebaut.
Im Zuge dieser Umnutzung wurde an das bestehende Backsteingebäude ein
Foyeranbau mit
Treppenhaus angegliedert. Die Fenster stammen aus der Zeit des Umbaus,
ebenso die Gas-Heizungsanlage.
Aus heutiger Sicht können die Fenster die Anforderungen aus
energetischer Sicht nicht erfüllen.
Aus diesem Grunde ist geplant, diese zu erneuern, um die Wärmeverluste
und die Energiekosten
zu verringern.
Um das EG des Gebäudes, in dem der große allgemeine Versammlungsraum
untergebracht ist,
barrierefrei erreichen zu können wird eine Rollstuhl-Hebebühne im
Bereich der Außentreppe
angebaut. Zudem erhält das EG eine barrierefreie Toilette.
Im Nebengebäude des Bürgerhauses soll eine öffentliche Toilette in
barrierefreier Ausführung
eingebaut werden, die dem Kirchplatz zugeordnet ist. Diese Toilette ist
für die Besucher von
Aktivitäten auf dem Kirchplatz (Feste etc.) und als öffentliche Toilette
nutzbar.
Durch die geplanten Sanierungsmaßnahmen wird die Nutzung des Gebäudes
noch wesentlich
intensiviert und dadurch die dörfliche Gemeinschaft gestärkt.
Gerade für die Innenentwicklung hat das Vorhaben weitere Bedeutung.
Hohenroth ist in den
vergangenen Jahrzehnten erheblich gewachsen. Dabei hatte die Gemeinde
stets auch die Entwicklung im Ortskern im Auge. Es gelang weitgehend,
Leerstände zu vermeiden. Ein wichtiger Faktor dafür ist, durch die Erhaltung
öffentlicher Einrichtungen mit ihren unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten wie
Bürgerhaus, Rathaus, Musikheim, Feuerwehrhaus und natürlich auch die Kirche
Bezugsfelder im unmittelbaren Wohnumfeld zu erhalten. Das Bürgerhaus ist enorm ausgelastet.
Es ermöglicht mit seinen Einrichtungen auf dem vor dem Gebäude liegenden
Kirch- / Dorfplatz
weitere Veranstaltungen für die Ortsbevölkerung im Jahreskreislauf.
Hervorzuheben sind besonders der Weihnachtsmarkt und das Dorf- / Pfarrfest.
Die Sanierung und Erhaltung des Bürgerhauses trägt erheblich zur
Lebendigkeit und Attraktivität
des Innerorts von Hohenroth bei.
Für die oben genannte energetische Sanierung und Umbaumaßnahmen zur
Barrierefreiheit des Bürgerhauses in Hohenroth wurde im Januar 2016 der Antrag
auf Förderung durch das KIP-Programm gestellt; eine Förderung der Maßnahme
wurde ursprünglich aber nicht zugesagt.
Gemäß Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 13.04.2017 kann das
Projekt „Bürgerhaus Hohenroth“ – als Ersatz für die Maßnahme „Rathaus
Hohenroth“ – in die Förderung nach dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
aufgenommen werden; dabei wurde eine Höchstförderung in Höhe von 148.100,00 €
in Aussicht gestellt.
Im Zuge dessen wurde auch der vorzeitige (förderunschädliche)
Maßnahmenbeginn gestattet; der Maßnahmenbeginn ist der Regierung formlos
per E-Mail mitzuteilen (als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der
Durchführung dienenden Bauleistungs- bzw. –lieferungsvertrages). Die Maßnahme
muss bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth stimmt dem vorgelegten Bauentwurf des
Architektur- und Ingenieurbüros Alexander Albert, Salz, vom 13.11.2017 für die
Maßnahme „Bürgerhaus Hohenroth, energetische Sanierung (mit Abbau von baulichen
Barrieren)“ zu.
Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich auf dieser Basis wie folgt
dar:
1. Förderung nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvFG) 148.100,00
€
2. Eigenmittel der Gemeinde Hohenroth 102.752,65
€
Gesamtkosten
gem. Kostenberechnung zum Bauentwurf: 250.852,65
€
Die Verwaltung wird beauftragt den
Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |