Sitzung: 14.11.2017 GHR/010/2017
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der 1. Bürgermeister Herrn
Pröstler, Herrn Ivicak und Frau La vom Ingenieurbüro Röschert sowie Herrn Ganß
von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.
Herr Pröstler stellte anhand einer Präsentation die einzelnen
Arbeitsschritte einer Straßenzustandserfassung und die aus der im
Gemeindegebiet Hohenroth mit seinen Ortsteilen durchgeführten visuellen
Erfassung resultierenden Ergebnisse dar.
Im Vorfeld wurden bestimmte Gemeindestraßen von der
Verwaltungsgemeinschaft in Rücksprache mit Bürgermeister Straub ausgewählt,
welche von Herrn Ivicak in einem vereinfachten Verfahren durch die Begehung in
Augenschein genommen wurden. Zuvor wurden diese mittels des sog. Knoten-Kanten-Modells
in einzelne Abschnitte eingeteilt. Jeder Streckenabschnitt wurde sowohl auf
Lageplänen und Datenblättern als auch durch Videoaufnahmen festgehalten. Die
einzelnen Schäden an den Straßen wurden durch Fotoaufnahmen dokumentiert.
Im Anschluss an die visuelle Zustandserfassung wurden die
Streckenabschnitte auf Grundlage von Arbeitspapieren zur Systematik der
Straßenerhaltung (AP 9) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) – Reihe K: Kommunale Straße ausgewertet. Wesentliches Merkmal
für die Auswertung sei laut Herrn Pröstler die Schadensdichte eines
Streckenabschnitts.
Im Ergebnis konnte innerorts kein sofortiger bzw. kurzfristiger
Handlungsbedarf zur Sanierung einer Gemeindestraße festgestellt werden, mit
Ausnahme zweier Abschnitte in Windshausen (Köhlerstraße und Struthofstraße im
Bereich oberhalb Friedhof). Insgesamt seien die Straßen in einem ordentlichen
Zustand, meist mit mittel- bzw. langfristigem Handlungsbedarf. Die einzelnen
Ergebnisse der Zustandsbewertung sind der Präsentation in der Anlage zu
entnehmen.
Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Straßen mit kurz- und
mittelfristigem Handlungsbedarf nochmals genauer in Augenschein zu nehmen. Im
Anschluss daran soll eine Kostenschätzung für die Sanierung eingeholt werden,
auch unter Berücksichtigung eines evtl. sanierungsbedürftigen Kanal- bzw.
Wasserleitungsnetzes.
Bürgermeister Straub bedankte sich bei Herrn Pröstler für die
Ausführungen. Die weitere Vorgehensweise werde er nun mit der Verwaltung
abstimmen und zur gegebenen Zeit dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vortragen.