Eine Umsetzung der Überlegungen zur Wiederinbetriebnahme des gemeindlichen Brauhauses am See in Hohenroth setzt die bauliche Ertüchtigung des Gebäudes voraus. Das Brauhaus prägt das Ortsbild des Gemeindeteils Hohenroth mit der zentralen Lage am Dorfsee entscheidend mit.

 

Die Maßnahme wurde als städtebauliches Einzelvorhaben bei der Regierung von Unterfranken im Rahmen der Städtebauförderung - kleinere Städte und Gemeinden - angemeldet, um zusammen mit den weiteren geplanten Maßnahmen um den Dorfsee (Begegnungsflächen usw.) die Qualität des Innerorts weiter zu stärken und negativen strukturellen Entwicklung vorzubeugen (Demografie etc.).

 

Ergänzend zur Bedarfsanmeldung Städtebauförderung ist zur Förderantragstellung ein Bauentwurf notwendig, welcher die Sanierungsmaßnahmen darstellt und die Kosten der Maßnahme ermittelt. Dazu müsste ein Planungsauftrag vergeben werden.

 

Die Städtebauförderung stellt keine Mittel für die Ertüchtigung oder den Erwerb der Einrichtungen zum Braubetrieb zur Verfügung. Wird der noch zu gründende Verein Betreiber des Brauhauses besteht grundsätzlich die Möglichkeit über eine LEADER*-Förderung Finanzierungsmittel zu generieren. Hierzu sind ergänzende Abstimmungen mit der Förderstelle am Landratsamt Rhön-Grabfeld notwendig.

 

Beide Projekte sind voneinander abhängig, da nur bei einer Nutzung des Objektes eine bauliche Sanierung im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt wird.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist im Zeitraum 2018 / 2019 geplant, hierzu hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 25.09.2017 Beschluss gefasst (Bedarfsmitteilung Städtebauförderung).

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt das Brauhaus am See im Ortsteil Hohenroth baulich zu sanieren. Der Erhalt des Gebäudes an ortsbildprägender Stelle am Dorfsee und die Wiederinbetriebnahme seiner Funktion werden als ein wesentliches Element der Stärkung des Innerorts des Gemeindeteils Hohenroth gesehen.

 

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt auf Basis von noch einzuholenden Angeboten die Planungsleistung für die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung) zu vergeben. Die Verwaltung wird mit der Angebotseinholung beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 

*LEADER in Bayern - www.leader.bayern.de

Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Staatsministerium die ländlichen Regionen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung – ganz nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat".

LEADER ist eine Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale; zu deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Das Förderprogramm LEADER ist eine Erfolgsgeschichte für die Entwicklung ländlicher Regionen in Bayern. Im Mittelpunkt stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region.

Für die Förderperiode 2014 – 2020 sind 68 LAGs anerkannt. Damit umfasst das bayerische LEADER-Gebiet 86 % der Landesfläche und 58 % der Bevölkerung. Rund 111 Millionen Euro an EU- und Landesmitteln stehen für die Projekte zur Verfügung. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16