Sitzung: 21.11.2017 GHR/020/2017
Eine Umsetzung der Überlegungen zur Wiederinbetriebnahme des
gemeindlichen Brauhauses am See in Hohenroth setzt die bauliche Ertüchtigung
des Gebäudes voraus. Das Brauhaus prägt das Ortsbild des Gemeindeteils
Hohenroth mit der zentralen Lage am Dorfsee entscheidend mit.
Die Maßnahme wurde als städtebauliches Einzelvorhaben bei der Regierung
von Unterfranken im Rahmen der Städtebauförderung - kleinere Städte und
Gemeinden - angemeldet, um zusammen mit den weiteren geplanten Maßnahmen um den
Dorfsee (Begegnungsflächen usw.) die Qualität des Innerorts weiter zu stärken
und negativen strukturellen Entwicklung vorzubeugen (Demografie etc.).
Ergänzend zur Bedarfsanmeldung Städtebauförderung ist zur
Förderantragstellung ein Bauentwurf notwendig, welcher die Sanierungsmaßnahmen
darstellt und die Kosten der Maßnahme ermittelt. Dazu müsste ein
Planungsauftrag vergeben werden.
Die Städtebauförderung stellt keine Mittel für die Ertüchtigung oder den
Erwerb der Einrichtungen zum Braubetrieb zur Verfügung. Wird der noch zu
gründende Verein Betreiber des Brauhauses besteht grundsätzlich die Möglichkeit
über eine LEADER*-Förderung Finanzierungsmittel zu generieren. Hierzu sind
ergänzende Abstimmungen mit der Förderstelle am Landratsamt Rhön-Grabfeld
notwendig.
Beide Projekte sind voneinander abhängig, da nur bei einer Nutzung des
Objektes eine bauliche Sanierung im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt
wird.
Die Umsetzung der Maßnahme ist im Zeitraum 2018 / 2019 geplant, hierzu
hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 25.09.2017 Beschluss gefasst
(Bedarfsmitteilung Städtebauförderung).
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt das Brauhaus am See im Ortsteil
Hohenroth baulich zu sanieren. Der Erhalt des Gebäudes an ortsbildprägender
Stelle am Dorfsee und die Wiederinbetriebnahme seiner Funktion werden als ein
wesentliches Element der Stärkung des Innerorts des Gemeindeteils Hohenroth
gesehen.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt auf Basis von noch einzuholenden
Angeboten die Planungsleistung für die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI
(Grundlagenermittlung, Vorplanung) zu vergeben. Die Verwaltung wird mit der
Angebotseinholung beauftragt.
*LEADER in Bayern - www.leader.bayern.de
Mit dem LEADER-Programm unterstützt
das Staatsministerium die ländlichen Regionen auf ihrem Weg einer
selbstbestimmten Entwicklung – ganz nach dem Motto "Bürger gestalten ihre
Heimat".
LEADER
ist eine Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre les actions de
développement de l'économie rurale; zu deutsch: Verbindung zwischen Aktionen
zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Das Förderprogramm LEADER ist eine
Erfolgsgeschichte für die Entwicklung ländlicher Regionen in Bayern. Im
Mittelpunkt stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs). Sie sind Partnerschaften
zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der
Region.
Für die Förderperiode 2014 – 2020 sind 68 LAGs anerkannt. Damit umfasst das
bayerische LEADER-Gebiet 86 % der Landesfläche und 58 % der Bevölkerung. Rund
111 Millionen Euro an EU- und Landesmitteln stehen für die Projekte zur
Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |