Bürgermeister Straub informierte über den aktuellen Bearbeitungsstand der Prüfung des Zuwendungsantrages nach Art. 10 FAG, welcher im September 2017 der Regierung von Unterfranken zur Prüfung vorgelegt wurde. Nach wie vor bestehen im Hinblick auf die Anerkennung des Raumprogramms und damit der förderfähigen Flächen noch Differenzen. In der letzten Woche konnte durch Vorsprache des Schulleiters der Edmund-Grom-Volksschule, Herrn Karl-Heinz Müller die Partnerklasse (70 m²) anerkannt werden, allerdings als künftige sog. „Stütz- und Förderklasse“, welche funktional nach Inbetriebnahme der neuen Schule eingerichtet werden soll. Dies basiert auf Gesprächen mit dem Schulamt und führt im Ergebnis zur Anerkennung der Fläche für die Neubauplanung.

Noch nicht endgültig gelöst werden konnte die Frage der Anerkennung der Lernzonen für die Grund- und Mittelschule. Um hier die max. möglichen Flächen anerkannt zu bekommen, muss ggf. die Planung nochmals angepasst werden (WTG-Raum Mittelschule). Eine Anerkennung ist auch nur dann möglich, wenn Räume abgeteilt sind und nicht nur Flächen dargestellt werden. Dies widerspricht grundsätzlich dem Ansatz der Lernzonen, soll jedoch baulich ggf. mit Hilfe von mobilen Trennwänden gelöst werden. Eine Anerkennung der relevanten Flächen sieht die Regierung dann für die Mittelschule als lösbar und für die weitere Lernzone der Grund- und Mittelschule über einen Bandbreite, da es sich bei der Schule um eine zweizügige Grundschule handelt. Schade ist, dass die pädagogische Ausrichtung und das zukunftsorientierte Konzept der Schule nicht ausschließlich als Maßstab für die Bewertung der Anerkennung der Flächen und damit der Fördermittel für die Regierung maßgeblich sind.

 

Bürgermeister und Verwaltung sind bemüht die noch offenen Fragen zu den Lernzonen zeitnah mit der Regierung zu klären und die Anerkennung der max. möglichen Flächen zu erreichen.