Sitzung: 21.11.2017 GHR/020/2017
Bürgermeister Straub informierte über den aktuellen Bearbeitungsstand
der Prüfung des Zuwendungsantrages nach Art. 10 FAG, welcher im September 2017
der Regierung von Unterfranken zur Prüfung vorgelegt wurde. Nach wie vor
bestehen im Hinblick auf die Anerkennung des Raumprogramms und damit der
förderfähigen Flächen noch Differenzen. In der letzten Woche konnte durch
Vorsprache des Schulleiters der Edmund-Grom-Volksschule, Herrn Karl-Heinz
Müller die Partnerklasse (70 m²) anerkannt werden, allerdings als künftige sog.
„Stütz- und Förderklasse“, welche funktional nach Inbetriebnahme der neuen
Schule eingerichtet werden soll. Dies basiert auf Gesprächen mit dem Schulamt
und führt im Ergebnis zur Anerkennung der Fläche für die Neubauplanung.
Noch nicht endgültig gelöst werden konnte die Frage der Anerkennung der
Lernzonen für die Grund- und Mittelschule. Um hier die max. möglichen Flächen
anerkannt zu bekommen, muss ggf. die Planung nochmals angepasst werden
(WTG-Raum Mittelschule). Eine Anerkennung ist auch nur dann möglich, wenn Räume
abgeteilt sind und nicht nur Flächen dargestellt werden. Dies widerspricht
grundsätzlich dem Ansatz der Lernzonen, soll jedoch baulich ggf. mit Hilfe von
mobilen Trennwänden gelöst werden. Eine Anerkennung der relevanten Flächen
sieht die Regierung dann für die Mittelschule als lösbar und für die weitere
Lernzone der Grund- und Mittelschule über einen Bandbreite, da es sich bei der
Schule um eine zweizügige Grundschule handelt. Schade ist, dass die
pädagogische Ausrichtung und das zukunftsorientierte Konzept der Schule nicht
ausschließlich als Maßstab für die Bewertung der Anerkennung der Flächen und
damit der Fördermittel für die Regierung maßgeblich sind.
Bürgermeister und Verwaltung sind bemüht die noch offenen Fragen zu den
Lernzonen zeitnah mit der Regierung zu klären und die Anerkennung der max.
möglichen Flächen zu erreichen.