Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1673/4, Wiesenweg 18, in Hohenroth vorgelegt.

 

Auf der Nordwestseite wird das bestehende Wohnhaus durch einen Flachdach-Anbau (4,20 m Breite, 7,39 m Länge) sowohl im Kellergeschoß als auch im Obergeschoss erweitert.

 

Der Anbau im Erdgeschoß dient der Erweiterung des Wohnraumes. Das Kellergeschoß soll künftig als Praxis für Physiotherapie genutzt werden. Dies ist nach § 4 der Baunutzungsverordnung im Allgemeinden Wohngebiet zulässig.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1673/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind für Gebäude als Dachform Satteldächer mit einer Dachneigung von 40 +/- 3° und rot bzw. rotbrauner Ziegeleindeckung festgesetzt. Für die Zulassung des Flachdaches ist eine Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.

 

Neben den zwei Stellplätzen für die Wohnung sind für die Praxis 3 Stellplätze nachzuweisen;

je 30 qm Nutzfläche 1 Stellplatz; bei 86 qm Nutzfläche sind 3 Stellplätze erforderlich.

Der Planer wurde informiert, dass der Stellplatz vor der Garage nicht anerkannt werden kann und ein weiterer Stellplatz nachzuweisen ist. Die Planunterlagen werden nach Mitteilung des Planers entsprechend abgeändert.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1673/4, Wiesenweg 18, in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Anbaues.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7