Sitzung: 05.12.2017 BHR/011/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück
Fl. Nr. 1673/4, Wiesenweg 18, in Hohenroth vorgelegt.
Auf der Nordwestseite wird das bestehende Wohnhaus durch einen
Flachdach-Anbau (4,20 m Breite, 7,39 m Länge) sowohl im Kellergeschoß als auch
im Obergeschoss erweitert.
Der Anbau im Erdgeschoß dient der Erweiterung des Wohnraumes. Das
Kellergeschoß soll künftig als Praxis für Physiotherapie genutzt werden. Dies
ist nach § 4 der Baunutzungsverordnung im Allgemeinden Wohngebiet zulässig.
Das Grundstück Fl. Nr. 1673/4 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“. Nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind für Gebäude als Dachform Satteldächer mit einer
Dachneigung von 40 +/- 3° und rot bzw. rotbrauner Ziegeleindeckung festgesetzt.
Für die Zulassung des Flachdaches ist eine Befreiung von den
Bebauungsplanfestsetzungen für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung
erforderlich.
Neben den zwei Stellplätzen für die Wohnung sind für die Praxis 3
Stellplätze nachzuweisen;
je 30 qm Nutzfläche 1 Stellplatz; bei 86 qm Nutzfläche sind 3
Stellplätze erforderlich.
Der Planer wurde informiert, dass der Stellplatz vor der Garage nicht
anerkannt werden kann und ein weiterer Stellplatz nachzuweisen ist. Die
Planunterlagen werden nach Mitteilung des Planers entsprechend abgeändert.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1673/4, Wiesenweg 18, in Hohenroth
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ für die
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Anbaues.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |