Sitzung: 05.12.2017 BHR/011/2017
Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1788/4, Am Pfannstiel 2 in Hohenroth
vorgelegt.
Das Carport ist mit einer Tiefe von 4,70 m, einer Breite von 5,70 m und
einer Höhe von 2,40 m in einer Stahlkonstruktion mit Flachdach zwischen der
Garage und dem Wohnhaus (Eingangsbereich) geplant. Der Abstand zur Straße (kein
Gehsteig vorhanden) beträgt 1,00 m.
Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).
Da das Grundstück Fl. Nr. 1788/4 im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Pfannstiel“ liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung
einzureichen.
Für Garagen und Nebengebäude ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass
diese in Dachform und Dachdeckung dem Hauptgebäude anzupassen sind. Für
Hauptgebäude gelten Satteldächer, Dachneigung 43° +/- 3° und naturrote
Ziegeleindeckung. Die Stauräume vor den Garagen sind mit 5 m festgelegt.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Pfannstiel“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform,
Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich. Außerdem für den Mindestabstand
mit 5 m vor den Garagen.
Des Weiteren ist ein Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen-
und Stellplatzverordnung notwendig. Zwischen Garagen und öffentlichen
Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden
sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine
Bedenken bestehen.
Der Bauherr möchte vor endgültiger Antragstellung eine Beratung im
Bauausschuss, ob den o.g. Anträgen so stattgegeben werden kann.
Für die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (GaStellV)
liegt die Zuständigkeit bei der Bauaufsichtsbehörde.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Carports
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1788/4, Am Pfannstiel 2 in Hohenroth entsprechend
den eingereichten Planskizzen.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pfannstiel“ für die
Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung
und den Mindestabstand mit 5 m vor den Garagen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
0 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |