Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1788/4, Am Pfannstiel 2 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Carport ist mit einer Tiefe von 4,70 m, einer Breite von 5,70 m und einer Höhe von 2,40 m in einer Stahlkonstruktion mit Flachdach zwischen der Garage und dem Wohnhaus (Eingangsbereich) geplant. Der Abstand zur Straße (kein Gehsteig vorhanden) beträgt 1,00 m.

 

Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).

Da das Grundstück Fl. Nr. 1788/4 im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Pfannstiel“ liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung einzureichen.

 

Für Garagen und Nebengebäude ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass diese in Dachform und Dachdeckung dem Hauptgebäude anzupassen sind. Für Hauptgebäude gelten Satteldächer, Dachneigung 43° +/- 3° und naturrote Ziegeleindeckung. Die Stauräume vor den Garagen sind mit 5 m festgelegt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen  des Bebauungsplanes „Pfannstiel“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich. Außerdem für den Mindestabstand mit 5 m vor den Garagen.

 

Des Weiteren ist ein Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung notwendig. Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht  auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.

 

Der Bauherr möchte vor endgültiger Antragstellung eine Beratung im Bauausschuss, ob den o.g. Anträgen so stattgegeben werden kann.

Für die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (GaStellV) liegt die Zuständigkeit bei der Bauaufsichtsbehörde.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1788/4, Am Pfannstiel 2 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen  des Bebauungsplanes „Pfannstiel“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung und den Mindestabstand mit 5 m vor den Garagen wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

0

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7