Sitzung: 15.01.2018 BHR/001/2018
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.
Nr. 248/8, Am Steinbruch 2 im Ortsteil Windshausen, Gemeinde Hohenroth,
vorgelegt.
Der Bauausschuss hat bereits in der Sitzung vom 10.10.2017 über eine
formlose Bauvoranfrage beraten und erforderlichen Befreiungen zugestimmt.
Die Unterlagen zur damaligen Bauvoranfrage wurden vollständig abgeändert
und es wird eine vollkommen neue Planung vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 248/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Köhlerstraße“.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes darf die Oberkante des
Fertigfußbodens im Erdgeschoß mit 0,30 m über der Höhe der Oberkante der Straße
liegen. Als Dachform sind für Wohnhäuser Sattel- bzw. Pultdächer und versetzte
Satteldächer festgelegt. Für Satteldächer sind als Eindeckung rot- und rotbraun
getönte Ziegel zugelassen.
Für Garagen ist als Dachausführung Sattel- bzw. Pultdach oder extensives
begrüntes Flachdach festgelegt. Wärmepumpen sind zur Vermeidung von
Schallemissionen grundsätzlich innerhalb von Gebäuden zu installieren.
Nach Prüfung der eingereichten Bauantragsunterlagen wird die Oberkante
des Fertigfußbodens mit 1,16 cm überschritten und beträgt 1,46 m.
Die Baugrenze wird mit dem Wohnhaus nach Nordwesten hin um ca. 0,50 m
und im Südwesten hin um ca. 2,35 m überschritten.
Die Dacheindeckung des Wohnhauses soll mit anthrazitfarbenen Dachziegeln
erfolgen; die Doppelgarage soll als Flachdach mit einer Abdichtungsbahn
errichtet werden.
Die Aufstellung der Wärmepumpe erfolgt außerhalb des Gebäudes. Die Schallemissionen
zu den Nachbarn werden nach Aussage des Bauherrn eingehalten.
Der Bauherr beantragt für diese Abweichungen eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die beantragten Befreiungen sind
städtebaulich vertretbar.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem
Grundstück Fl.Nr. 248/8, Am Steinbruch 2 im Ortsteil Windshausen entsprechend
den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Köhlerstraße“
bezüglich der Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenzen, für die
Überschreitung der Oberkante des Fertigfußbodens, der abweichenden Dachfarbe der
Ziegeln beim Wohnhaus und der Zulassung eines nicht begrünten Flachdaches. Außerdem
bestehen ebenfalls keine Einwände gegen den Standort der Wärmepumpe außerhalb
des Gebäudes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |