Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/8, Am Steinbruch 2 im Ortsteil Windshausen, Gemeinde Hohenroth, vorgelegt.

 

Der Bauausschuss hat bereits in der Sitzung vom 10.10.2017 über eine formlose Bauvoranfrage beraten und erforderlichen Befreiungen zugestimmt.

Die Unterlagen zur damaligen Bauvoranfrage wurden vollständig abgeändert und es wird eine vollkommen neue Planung vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 248/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Köhlerstraße“.

 

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes darf die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoß mit 0,30 m über der Höhe der Oberkante der Straße liegen. Als Dachform sind für Wohnhäuser Sattel- bzw. Pultdächer und versetzte Satteldächer festgelegt. Für Satteldächer sind als Eindeckung rot- und rotbraun getönte Ziegel zugelassen.

Für Garagen ist als Dachausführung Sattel- bzw. Pultdach oder extensives begrüntes Flachdach festgelegt. Wärmepumpen sind zur Vermeidung von Schallemissionen grundsätzlich innerhalb von Gebäuden zu installieren.

 

Nach Prüfung der eingereichten Bauantragsunterlagen wird die Oberkante des Fertigfußbodens mit 1,16 cm überschritten und beträgt 1,46 m.

Die Baugrenze wird mit dem Wohnhaus nach Nordwesten hin um ca. 0,50 m und im Südwesten hin um ca. 2,35 m überschritten.

Die Dacheindeckung des Wohnhauses soll mit anthrazitfarbenen Dachziegeln erfolgen; die Doppelgarage soll als Flachdach mit einer Abdichtungsbahn errichtet werden.

Die Aufstellung der Wärmepumpe erfolgt außerhalb des Gebäudes. Die Schallemissionen zu den Nachbarn werden nach Aussage des Bauherrn eingehalten.

 

Der Bauherr beantragt für diese Abweichungen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 248/8, Am Steinbruch 2 im Ortsteil Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Köhlerstraße“ bezüglich der Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenzen, für die Überschreitung der Oberkante des Fertigfußbodens, der abweichenden Dachfarbe der Ziegeln beim Wohnhaus und der Zulassung eines nicht begrünten Flachdaches. Außerdem bestehen ebenfalls keine Einwände gegen den Standort der Wärmepumpe außerhalb des Gebäudes.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7