Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 17/1 am Gartenweg in Leutershausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 17 wurde geteilt. Auf dem rückwärtigen Grundstücksteil, jetzt Fl. Nr. 17/1, soll die Gerätehallte mit einer Größe von ca. 14 m Länge, 12 m Breite und 4 m Höhe errichtet werden.  Die Bauausführung erfolgt in Massivbauweise mit flachgeneigtem Pultdach, 5° Dachneigung und rotbrauner Trapezblecheindeckung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 17/1 liegt im Innerortsbereich von Leutershausen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.06.2016 einer formlosen Bauvoranfrage grundsätzlich zugestimmt. Insbesondere wurde die Zufahrt über den gemeindlichen Flurweg Fl.Nr. 118/3 zugesichert. Der Bauherr hat jedoch keinen Anspruch auf Ausbau des Weges.

 

Die Zufahrt und die Abwicklung der Erschließungskosten sind über eine Erschließungsvereinbarung mit dem Bauherrn zu regeln.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 17/1 am Gartenweg in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen. Die in den Plänen dargestellte Begrünung hat zu erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7