Dem Bauausschuss wird nochmals der Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der Kirchgasse vorgelegt.

 

Der Tekturantrag wurde erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung vom 10.08.2017 Nr. 4.1-6024-20170580 im Bereich der Garage überbaut wurde. Diese Überbauung wurde wieder abgebrochen. Die Garage wurde ca. 15 cm schmäler und niedriger wie genehmigt.

 

Die Kniestockhöhe im Gebäudeteil zum See hin wurde nach Rücksprache mit den Nachbarn von Fl.Nr. 223  von 1,00 m reduziert auf 0,35 m. Die Tiefe der Terrasse bzw. des Balkons im Erdgeschoß wird von 2,00 m auf 2,50 m erweitert.

 

Der Bauausschuss erteilte sein Einvernehmen zum Tekturantrag unter dem Vorbehalt, dass die Unterschriften der Nachbarn, insbesondere der Fl.Nr. 223, vorgelegt werden. Nach Mitteilung des Bauherrn erteilen die Nachbarn, auch nach Umplanung und Rückbau, keine Unterschriften.

 

Daraufhin wurde die Bauaufsichtsbehörde kontaktiert und gebeten, den vorgelegten Tekturantrag, insbesondere die nachbarrechtlichen Belange betreffend, zu prüfen. Nach Prüfung der Unterlagen wurde durch das Landratsamt folgendes festgestellt:

 

Im westlichen Grundstücksbereich ergibt sich eine Erhöhung der Abstandsfläche um lediglich 3 cm zu den genehmigten Unterlagen.

 

Im nördlichen und östlichen Bereich beträgt die Differenz bis zu 0,61 m. Diese Abstandsfläche liegt jedoch auf öffentlichen Verkehrsflächen, so dass nach Auffassung der Bauaufsichtsbehörde keine Bedenken bestehen. Außerdem halten die Gebäude der angrenzenden Nachbarn (Fl.Nr.227 – Frau Schmitt) die Abstandsflächenvorschriften ebenfalls nicht ein.

 

Nach Rücksprache mit Herrn RD Endres, LRA kann für den Tekturantrag die Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächen in Aussicht gestellt werden.

Die Änderung des Vorhabens führt gegenüber den genehmigten Unterlagen zu einer geringfügigen Differenz zu den bisherigen Abstandsflächen. Eine unzumutbare Beeinträchtigung nachbarlicher Belange ist nach Mitteilung der Bauaufsichtsbehörde nicht zu erkennen.

 

Die Nachbarn, die ihre Unterschrift nicht erteilten, erhalten einen Abdruck des in Aussicht gestellten Genehmigungsbescheides durch das Landratsamt.

 

Der Bauausschuss wird gebeten, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der Kirchgasse entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

7