Sitzung: 12.03.2018 BHR/003/2018
Vor der Sanierung war auf dem Gemeinschaftshaus Windshausen eine
Blitzschutzanlage vorhanden.
In der
Kostenberechnung zur Energetischen Sanierung Gemeinschaftshaus Windshausen,
sind hierzu keine Kosten vorgesehen.
Nach Rücksprache
mit der Versicherung KVB wurde uns mitgeteilt, dass diesbezüglich keine
besonderen Auflagen an das Gebäude gefordert werden.
Außerdem wurde im
Landratsamt in Bad Neustadt a. d. Saale nachgefragt.
Hierzu wurde
folgende Aussage getroffen:
Art. 44 BayBO – Blitzschutzanlagen
Bauliche Anlagen,
bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu
schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu
versehen.
Der Bauausschuss erörterte Vor- und
Nachteile zur Errichtung einer Blitzschutzanlage. Unter anderem kam der daneben
befindliche Kirchturm zur Sprache, welcher bereits mit einem Blitzableiter
versehen ist. Zudem seien die Kosten (Wartungskosten, Errichtungskosten)
deutlich zu hoch.
Schließlich ist sich das Gremium einig, dass
eine Blitzschutzanlage an dem Gebäude nicht notwendig ist.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt auf die Installation einer Blitzschutzanlage bei der energetischen Sanierung des Gemeinschaftshauses Windshausen zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |