Vor der Sanierung war auf dem Gemeinschaftshaus Windshausen eine Blitzschutzanlage vorhanden.

 

In der Kostenberechnung zur Energetischen Sanierung Gemeinschaftshaus Windshausen, sind hierzu keine Kosten vorgesehen.

 

Nach Rücksprache mit der Versicherung KVB wurde uns mitgeteilt, dass diesbezüglich keine besonderen Auflagen an das Gebäude gefordert werden.

 

Außerdem wurde im Landratsamt in Bad Neustadt a. d. Saale nachgefragt.

Hierzu wurde folgende Aussage getroffen:

 

Art. 44 BayBO – Blitzschutzanlagen

Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.

 

Der Bauausschuss erörterte Vor- und Nachteile zur Errichtung einer Blitzschutzanlage. Unter anderem kam der daneben befindliche Kirchturm zur Sprache, welcher bereits mit einem Blitzableiter versehen ist. Zudem seien die Kosten (Wartungskosten, Errichtungskosten) deutlich zu hoch.

Schließlich ist sich das Gremium einig, dass eine Blitzschutzanlage an dem Gebäude nicht notwendig ist.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt auf die Installation einer Blitzschutzanlage bei der energetischen Sanierung des Gemeinschaftshauses Windshausen zu verzichten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7