Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.

 

Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu halten und insbesondere die Spendenbereitschaft, sowie das Spendenaufkommen nicht zu beeinträchtigen.

 

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.

 

Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.

 

Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.

 

 


Beschluss:

 

Folgende Spenden an die Gemeinde Hohenroth wurden im Jahr 2017 durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt dokumentiert:

 

Anbieter / Geber der Zuwendung

Tag d. Angebots /
Ausreichung

Art der Zuwendung

Betrag

Zweck

rechtl. Beziehungsverh.
zw. Anbieter / Geber der Zuwendung
u. Empfänger

Sparkasse Bad Neustadt

28.07.2017

Geldzuwendung

500,00 €

Zuwendung für das Haus für Kinder, HR

Gemeinde unterhält Konten bei der Sparkasse

Gerd Werner

02.08.2017

Geldzuwendung

35,00 €

Zur Anschaffung einer Baumbank 360° für das Haus für Kinder, HR

nicht bekannt

Confirado GmbH & Co. KG

02.08.2017

Geldzuwendung

 25,00 €

Zur Anschaffung einer Baumbank 360° für das Haus für Kinder, HR

nicht bekannt

Roland Wilm

02.08.2017

Geldzuwendung

25,00 €

Zur Anschaffung einer Baumbank 360° für das Haus für Kinder, HR

nicht bekannt

Bilderschmiede Steffen Schneider

23.11.2017

Geldzuwendung

521,70 €

Fotos für das Haus für Kinder HR

nicht bekannt

Friseurstudio HAIR
Nicole Flakus

24.11.2017

Geldzuwendung

1.000,00 €

Theaterprojekt Edmund-Grom-Schule

nicht bekannt

Malergeschäft E. Katzmann GmbH

04.12.2017

Geldzuwendung

4.306,00 €

Für Sanierung Gemeinschaftshaus Windshausen

Betriebssitz in der Gemeinde

Elektro Hofgesang GmbH

12.12.2017

Geldzuwendung

500,00 €

Für das Haus für Kinder HR und WH

Betriebssitz in der Gemeinde

Gesamtsumme:

6.912,70 €

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden usw. für die gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2017, wie dokumentiert, zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16