Sitzung: 01.03.2018 GHR/002/2018
Die
Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten,
das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie
möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§
331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen
Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu halten und insbesondere
die Spendenbereitschaft, sowie das Spendenaufkommen nicht zu beeinträchtigen.
Die Kasse der
Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangen Spenden. Über die Annahme
muss der Gemeinderat befinden.
Als Maßstab für
die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen
Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die
Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere
dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem
Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.
Die Übersicht über
die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtaufsichtsbehörde am Landratsamt
Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.
Beschluss:
Folgende Spenden an die Gemeinde Hohenroth wurden im Jahr 2017 durch die
Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt dokumentiert:
Anbieter / Geber der
Zuwendung |
Tag d. Angebots / |
Art der Zuwendung |
Betrag |
Zweck |
rechtl. Beziehungsverh. |
Sparkasse
Bad Neustadt |
28.07.2017 |
Geldzuwendung |
500,00
€ |
Zuwendung
für das Haus für Kinder, HR |
Gemeinde unterhält Konten
bei der Sparkasse |
Gerd
Werner |
02.08.2017 |
Geldzuwendung |
35,00
€ |
Zur
Anschaffung einer Baumbank 360° für das Haus für Kinder, HR |
nicht bekannt |
Confirado
GmbH & Co. KG |
02.08.2017 |
Geldzuwendung |
25,00 € |
Zur
Anschaffung einer Baumbank 360° für das Haus für Kinder, HR |
nicht bekannt |
Roland
Wilm |
02.08.2017 |
Geldzuwendung |
25,00
€ |
Zur
Anschaffung einer Baumbank 360° für das Haus für Kinder, HR |
nicht bekannt |
Bilderschmiede
Steffen Schneider |
23.11.2017 |
Geldzuwendung |
521,70
€ |
Fotos
für das Haus für Kinder HR |
nicht bekannt |
Friseurstudio
HAIR |
24.11.2017 |
Geldzuwendung |
1.000,00
€ |
Theaterprojekt
Edmund-Grom-Schule |
nicht bekannt |
Malergeschäft
E. Katzmann GmbH |
04.12.2017 |
Geldzuwendung |
4.306,00
€ |
Für
Sanierung Gemeinschaftshaus Windshausen |
Betriebssitz in der
Gemeinde |
Elektro
Hofgesang GmbH |
12.12.2017 |
Geldzuwendung |
500,00
€ |
Für
das Haus für Kinder HR und WH |
Betriebssitz in der
Gemeinde |
Gesamtsumme: |
6.912,70 € |
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden usw. für die
gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2017, wie dokumentiert, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |