Sitzung: 19.03.2018 GHR/003/2018
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr 1. Bürgermeister Straub Frau
Kunert vom gleichnamigen Architekturbüro aus Leutershausen.
Frau Kunert stellte dem Gemeinderat den
am Protokoll angefügten Vorentwurf für den Bebauungsplan „Bergstraße“ mit einer
Powerpoint-Präsentation vor.
Der Gemeinderat äußerte seine Vorstellungen zur Umsetzung des Entwurfes.
So wurde vorgeschlagen, einen Weg zwischen den beiden nördlichen Grundstücken
zu errichten, welcher die Pflege des Wassergrabens erleichtern soll.
Das Eigentum am vorgesehenen Wassergraben muss demzufolge abschließend
geklärt werden. Bürgermeister Georg Straub wird zu diesem Thema Rücksprache mit
der Verwaltungsgemeinschaft halten.
Die Bestandskraft des Bebauungsplanes ist laut Frau Kunert bis Herbst
2018 möglich.
Beschluss:
Der vom beauftragten Architekturbüro Kunert, Leutershausen
ausgearbeitete Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergstraße“, in
der Fassung vom 19.03.2018, wird vom Gemeinderat anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage im beschleunigten
Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren zu
beteiligen und zur Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |