Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr 1. Bürgermeister Straub Frau Kunert vom gleichnamigen Architekturbüro aus Leutershausen.

 

Frau Kunert stellte dem Gemeinderat den am Protokoll angefügten Vorentwurf für den Bebauungsplan „Bergstraße“ mit einer Powerpoint-Präsentation vor.

 

Der Gemeinderat äußerte seine Vorstellungen zur Umsetzung des Entwurfes. So wurde vorgeschlagen, einen Weg zwischen den beiden nördlichen Grundstücken zu errichten, welcher die Pflege des Wassergrabens erleichtern soll.

Das Eigentum am vorgesehenen Wassergraben muss demzufolge abschließend geklärt werden. Bürgermeister Georg Straub wird zu diesem Thema Rücksprache mit der Verwaltungsgemeinschaft halten.

 

Die Bestandskraft des Bebauungsplanes ist laut Frau Kunert bis Herbst 2018 möglich.


Beschluss:

 

Der vom beauftragten Architekturbüro Kunert, Leutershausen ausgearbeitete Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergstraße“, in der Fassung vom 19.03.2018, wird vom Gemeinderat anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen und zur Stellungnahme aufzufordern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15