Die Sporthalle in Hohenroth wurde im Hinblick auf mittelfristig notwendige Sanierungsmaßnahmen hin untersucht und ein Maßnahmenkatalog mit Kostenrahmen erstellt.

Folgende Maßnahmen erscheinen insbesondere auch hinsichtlich der Aktualisierung des Brandschutzes erforderlich:

-       Erneuerung der Fenster in der Halle in ballwurfsicherer Ausführung. Die Fenster sollen so ausgeführt werden, dass der Rauchabzug des Versammlungsraumes über die Fenster gewährleistet ist.

-       Ballwurfsichere Wandverkleidung an den Giebelflächen innen

-       Erneuerung bzw. Aufrüstung der Fluchttüren

-       Zusätzliche Fluchttür aus dem Nebenraum (Stuhllager)

-       Einbau eines barrierefreien WCs

-       Erneuerung der Pumpen, Armaturen und Regelungstechnik der Heizung

-       Erneuerung der Beleuchtung in der Halle (LED)

-       Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung

-       Außenrampe zur barrierefreien Erschließung des Gebäudes

 

Die überschlägig ermittelten Kosten betragen einschließlich Nebenkosten ca. 450.000,- € brutto.

 

Die Sanierung der Sporthalle könnte ggf. über die Richtlinie für das Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur – KIP-S) gefördert werden.

 

Hinsichtlich dessen, dass Maßnahmen an kommunalen Sportstätten, die nicht zu einer Schule gehören, förderfähig sind, sofern diese überwiegend zu Unterrichtszwecken genutzt werden, kann Folgendes dargestellt werden:

Die Sporthalle wird maximal 38 Wochen pro Jahr belegt (Schulzeit ohne Ferien).

Von Vereinen ist sie insgesamt gut 600 Stunden pro Jahr belegt – da Leichtathletik und Fitness jeweils nur vier Monate / 14,5 Schulwochen hier verbringen.

Die schulische Nutzung beträgt 26 Einheiten zu je 45 Minuten pro Woche, und somit bei 38 Schulwochen knapp 750 Belegungsstunden jährlich.

 

Die Bewertung der Maßnahme im Bewerbungsverfahren – die Bewerbungsbögen mit Anlagen müssen (über das Landratsamt) der Regierung bis 27. April 2018 vorgelegt worden sein – ist indes kaum abschätzbar.

 

Die mögliche Förderung selbst erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte.

Aktuell schiene ein Förderbetrag von ca. 390 T€ vorstellbar; unter dieser Voraussetzung bedürfte es noch gemeindlicher Eigenmittel von rd. 60 T€.

 

Die Maßnahme müsste im Übrigen bis zum 31. Dezember 2022 vollständig baulich abgenommen sein.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, am Bewerbungsverfahren zum Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur mit der vorgezeichneten Sanierung der Sporthalle teilzunehmen; die Verwaltung wird beauftragt, den Bewerbungsbogen mit entsprechenden Anlagen zu erstellen sowie der Regierung zeitgerecht zuzuleiten.

 

Zudem wird beschlossen, dieses Vorhaben – unter der Voraussetzung der Förderung mit 90 % der förderfähigen Kosten – umsetzen zu wollen.

 

(Anm.: Dies würde bei Gesamtkosten von rd. 450 T€ einen gemeindlichen Eigenmitteleinsatz von ca. 60 T€ bedeuten.)


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15