Sitzung: 19.03.2018 GHR/003/2018
Die Sporthalle in Hohenroth wurde im Hinblick auf mittelfristig
notwendige Sanierungsmaßnahmen hin untersucht und ein Maßnahmenkatalog mit
Kostenrahmen erstellt.
Folgende Maßnahmen erscheinen insbesondere auch hinsichtlich der
Aktualisierung des Brandschutzes erforderlich:
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Erneuerung der Fenster in der Halle in
ballwurfsicherer Ausführung. Die Fenster sollen so ausgeführt werden, dass der
Rauchabzug des Versammlungsraumes über die Fenster gewährleistet ist.
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Ballwurfsichere Wandverkleidung an den Giebelflächen
innen
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Erneuerung bzw. Aufrüstung der Fluchttüren
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Zusätzliche Fluchttür aus dem Nebenraum
(Stuhllager)
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Einbau eines barrierefreien WCs
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Erneuerung der Pumpen, Armaturen und
Regelungstechnik der Heizung
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Erneuerung der Beleuchtung in der Halle (LED)
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Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung
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Außenrampe zur barrierefreien Erschließung des
Gebäudes
Die überschlägig ermittelten Kosten betragen einschließlich Nebenkosten
ca. 450.000,- € brutto.
Die Sanierung der Sporthalle könnte ggf. über die Richtlinie für das
Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
finanzschwacher Kommunen in Bayern (Kommunalinvestitionsprogramm
Schulinfrastruktur – KIP-S) gefördert werden.
Hinsichtlich dessen, dass Maßnahmen an kommunalen Sportstätten, die
nicht zu einer Schule gehören, förderfähig sind, sofern diese überwiegend
zu Unterrichtszwecken genutzt werden, kann Folgendes dargestellt werden:
Die Sporthalle wird maximal 38 Wochen pro Jahr belegt (Schulzeit ohne
Ferien).
Von Vereinen ist sie insgesamt gut 600 Stunden pro Jahr belegt – da
Leichtathletik und Fitness jeweils nur vier Monate / 14,5 Schulwochen hier
verbringen.
Die schulische Nutzung beträgt 26 Einheiten zu je 45 Minuten pro Woche,
und somit bei 38 Schulwochen knapp 750 Belegungsstunden jährlich.
Die Bewertung der Maßnahme im Bewerbungsverfahren – die
Bewerbungsbögen mit Anlagen müssen (über das Landratsamt) der Regierung bis 27.
April 2018 vorgelegt worden sein – ist indes kaum abschätzbar.
Die mögliche Förderung selbst erfolgt als Projektförderung im Wege der
Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte.
Aktuell schiene ein Förderbetrag von ca. 390 T€ vorstellbar; unter dieser Voraussetzung bedürfte es noch
gemeindlicher Eigenmittel von rd. 60 T€.
Die Maßnahme müsste im Übrigen bis zum 31. Dezember 2022 vollständig
baulich abgenommen sein.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, am Bewerbungsverfahren zum
Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur mit der vorgezeichneten Sanierung
der Sporthalle teilzunehmen; die Verwaltung wird beauftragt, den
Bewerbungsbogen mit entsprechenden Anlagen zu erstellen sowie der Regierung
zeitgerecht zuzuleiten.
Zudem wird beschlossen, dieses Vorhaben – unter der Voraussetzung der
Förderung mit 90 % der förderfähigen Kosten – umsetzen zu wollen.
(Anm.: Dies würde
bei Gesamtkosten von rd. 450 T€ einen gemeindlichen Eigenmitteleinsatz von ca.
60 T€ bedeuten.)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |