Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen die in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Windhausen am 17.03.2018 und der Freiwilligen Feuerwehr Hohenroth am 24.03.2018 gewählten 1. Kommandanten und deren gewählten Stellvertreter, der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.

Das Bayerischer Feuerwehrgesetz gestattet in Art. 8 Abs. 5 seit dem 01.07.2017 auch, dass nach Festlegung der Gemeinde im Ausnahmefall auch ein zweiter Stellvertreter gewählt werden kann. Von diesem neuen Recht möchte die Gemeinde Hohenroth Gebrauch machen, im Hinblick darauf, dass die Aufgaben der Feuerwehr und die damit verbundenen vielfältigen Einsatz- und Verwaltungstätigkeiten stetig zunehmen. Die Aufgaben in der Feuerwehr können somit auf mehrere Personen verteilt werden. In seiner Versammlung am 24.03.2018 hat die Feuerwehr Hohenroth deshalb einen weiteren Stellvertreter gewählt. Auch dieser ist von der Gemeinde zu bestätigen und erhält von der Gemeinde eine angemessene gesetzlich vorgegebene Entschädigung.

 

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.

Folgende Kommandanten wurden gewählt:

 

1. Kommandant Windshausen                                   Bernd Freibott, Weinbergstraße 5

                                                                                    97618 Hohenroth, Windshausen

Stellvertretender Kommandant Windshausen            Daniel Schöneich, Salzforststraße 30

                                                                                    97618 Hohenroth, Windshausen

 

1. Kommandant Hohenroth                                        Roland Straub, Werthstraße 15

                                                                                    97618 Hohenroth

Stellvertretender Kommandant Hohenroth                Ralf Baderschneider, Am Pfannstiel 3          

                                                                                    97618 Hohenroth

weiterer Stellvertretender Kommandant Hohenroth, Manuel Lippert, Am Kirchgarten 4

                                                                                     97618 Hohenroth

 

Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen.

Laut telefonischer Auskunft erteilt Herr Kreisbrandrat Stefan Schmöger sein Einvernehmen zu den o. g. Wahlen der Kommandanten. Kreisbrandrat Stefan Schmöger wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Lehrgänge innerhalb eines Jahres besucht werden müssen.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für die in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Windshausen am 17.03.2018 und der Freiwilligen Feuerwehr Hohenroth am 24.03.2018 gewählten Kommandanten.

Gewählt wurden:

1. Kommandant Windshausen                                   Bernd Freibott, Weinbergstraße 5

                                                                                    97618 Hohenroth, Windshausen

Stellvertretender Kommandant Windshausen            Daniel Schöneich, Salzforststraße 30

                                                                                    97618 Hohenroth, Windshausen

 

1. Kommandant Hohenroth                                        Roland Straub, Werthstraße 15

                                                                                    97618 Hohenroth

 

Stellvertretender Kommandant Hohenroth                Ralf Baderschneider, Am Pfannstiel 3          

                                                                                    97618 Hohenroth

weiterer Stellvertretender Kommandant Hohenroth, Manuel Lippert, Am Kirchgarten 4

                                                                                    97618 Hohenroth

 

 

Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Gewählten keine Bedenken.

 

Der gewählte weitere Kommandant Herr Manuel Lippert erhält die gleiche gesetzlich vorgegebene Entschädigung wie der erste Stellvertreter.

 

Herr Lippert muss die vorgeschriebenen Lehrgänge noch innerhalb eines Jahres besuchen. In diesem Fall ist die Bestätigung unter auflösender Bedingung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17