Sitzung: 16.04.2018 GHR/004/2018
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen die in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Windhausen am 17.03.2018 und der
Freiwilligen Feuerwehr Hohenroth am 24.03.2018 gewählten 1.
Kommandanten und deren gewählten Stellvertreter, der Bestätigung durch die
Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der
Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.
Das Bayerischer Feuerwehrgesetz gestattet in Art. 8 Abs. 5 seit dem
01.07.2017 auch, dass nach Festlegung der Gemeinde im Ausnahmefall auch ein
zweiter Stellvertreter gewählt werden kann. Von diesem neuen Recht möchte die
Gemeinde Hohenroth Gebrauch machen, im Hinblick darauf, dass die Aufgaben der
Feuerwehr und die damit verbundenen vielfältigen Einsatz- und Verwaltungstätigkeiten
stetig zunehmen. Die Aufgaben in der Feuerwehr können somit auf mehrere
Personen verteilt werden. In seiner Versammlung am 24.03.2018 hat die Feuerwehr
Hohenroth deshalb einen weiteren Stellvertreter gewählt. Auch dieser ist von
der Gemeinde zu bestätigen und erhält von der Gemeinde eine angemessene
gesetzlich vorgegebene Entschädigung.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich,
gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.
Folgende Kommandanten wurden gewählt:
1. Kommandant Windshausen Bernd
Freibott, Weinbergstraße 5
Stellvertretender Kommandant Windshausen Daniel
Schöneich, Salzforststraße 30
97618
Hohenroth, Windshausen
1. Kommandant Hohenroth Roland
Straub, Werthstraße 15
97618
Hohenroth
Stellvertretender Kommandant Hohenroth Ralf
Baderschneider, Am Pfannstiel 3
weiterer Stellvertretender Kommandant Hohenroth, Manuel Lippert, Am
Kirchgarten 4
97618 Hohenroth
Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum
gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Laut telefonischer Auskunft erteilt Herr Kreisbrandrat Stefan Schmöger
sein Einvernehmen zu den o. g. Wahlen der Kommandanten. Kreisbrandrat Stefan Schmöger wies jedoch ausdrücklich
darauf hin, dass fehlende Lehrgänge innerhalb eines Jahres besucht werden
müssen.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth erteilt
gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung
für die in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Windshausen
am 17.03.2018 und der Freiwilligen Feuerwehr Hohenroth am 24.03.2018
gewählten Kommandanten.
Gewählt wurden:
1. Kommandant Windshausen Bernd
Freibott, Weinbergstraße 5
97618
Hohenroth, Windshausen
Stellvertretender Kommandant Windshausen Daniel
Schöneich, Salzforststraße 30
97618
Hohenroth, Windshausen
1. Kommandant Hohenroth Roland
Straub, Werthstraße 15
97618
Hohenroth
Stellvertretender Kommandant Hohenroth Ralf
Baderschneider, Am Pfannstiel 3
97618
Hohenroth
weiterer Stellvertretender Kommandant Hohenroth, Manuel Lippert, Am
Kirchgarten 4
97618
Hohenroth
Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Gewählten keine Bedenken.
Der gewählte weitere Kommandant Herr Manuel Lippert erhält die gleiche
gesetzlich vorgegebene Entschädigung wie der erste Stellvertreter.
Herr Lippert muss die vorgeschriebenen Lehrgänge noch innerhalb eines
Jahres besuchen. In diesem Fall ist die Bestätigung unter auflösender Bedingung
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |