Sitzung: 16.04.2018 GHR/004/2018
Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr
2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen
Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in
Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende
Verschuldung).
Die Gemeinde Hohenroth hat 2015 eine 1. Rate in Höhe von 800.000 €, 2016
eine 2. Rate in Höhe von 600.000 € und 2017 eine 3. Rate in Höhe von 700.000 €
erhalten. Stabilisierungshilfen können mehrere – grundsätzlich maximal fünf –
Jahre bewilligt werden.
Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren
Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten
Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw.
weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Hohenroth
hat in seiner Sitzung vom 19.03.2018 das Haushaltskonsolidierungskonzept
fortgeschrieben.
Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der
Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2018 (Zusammensetzung: Vertreter
des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist bis spätestens 04.05.2018 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld
vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen
anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.
Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die
Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für dringende investive
Bedarfe im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung zu, soweit ein kommunaler Eigenanteil zur
Finanzierung verbleibt; dies gilt auch für Investitionen, die sich dem Pflichtaufgabenbereich
stark annähern.
Neu im Jahr 2018: Soweit im Zeitraum von November 2018 bis
Ende 2019 keine bzw. keine ausreichende Ablösung von Darlehen ohne
Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, kann von Seiten der Städte/Gemeinden
auch die Ablösung von entgeltbehafteten Darlehen als Verwendungszweck
vorgeschlagen werden; durch die Stabilisierungshilfe kann jedoch nur die
Restschuld selbst finanziert werden, die Vorfälligkeitsentschädigungen sind
immer von den Städten/Gemeinden zu tragen.
Für die
Gemeinde Hohenroth ist dies hinsichtlich der Beantragung 2018 nicht
einschlägig, da 2019 ein ausreichend großer Kredit abgelöst werden kann.
Folgende Positionen werden daher zur Beantragung (bedeutet aber nicht
gleichzeitig eine Realisation dieses Wertes!) vorgeschlagen:
Ø Schulneubau mit
Sanierung Schulsporthalle und BT Mittagsbetreuung 2.540.000,00 €
(gemeindlicher Eigenmitteleinsatz 2018 gemäß Investitionsprogramm)
Ø Erweiterung Haus
für Kinder Windshausen 100.000,00 €
(Ausgaben 2018 gemäß Investitionsprogramm)
Ø Sanierung Seestraße 241.171,74 €
(Ausgaben 2018 gemäß Investitionsprogramm – inkl. Haushaltsausgaberest)
Ø Investitionsumlage
Neubau BauGe Brend-Saale 179.000,00 €
(Ausgaben 2018 gemäß Investitionsprogramm)
Ø Ablösung Kredit
LfA – Zinsbindung 15.2.19 – Restschuld dann 320.000,00 €
Summe 3.380.171,74
€
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt aufgrund struktureller und
finanzieller Probleme einen Antrag auf
Stabilisierungshilfe im Jahr 2018 mit einer Antragssumme von 3.380.171,74 € zu stellen.
Begründet wird die Höhe mit Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw. diesem sich annähernd (Eigenmittel) in Höhe von 3.060.171,74 € sowie einer Kreditablösung von 320.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |
Anmerkung:
Nach Beschlussfassung wurde die Antragssumme um einen weiteren Kredit
(183.522,00 €) auf 3.563.694,00 € erweitert.