Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Die Gemeinde Hohenroth hat 2015 eine 1. Rate in Höhe von 800.000 €, 2016 eine 2. Rate in Höhe von 600.000 € und 2017 eine 3. Rate in Höhe von 700.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können mehrere – grundsätzlich maximal fünf – Jahre bewilligt werden.

 

Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung vom 19.03.2018 das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.

 

Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2018 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

Ein Antrag ist bis spätestens 04.05.2018 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.

Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für dringende investive Bedarfe im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung zu,
soweit ein kommunaler Eigenanteil zur Finanzierung verbleibt; dies gilt auch für Investitionen, die sich dem Pflichtaufgabenbereich stark annähern.

 

Neu im Jahr 2018: Soweit im Zeitraum von November 2018 bis Ende 2019 keine bzw. keine ausreichende Ablösung von Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, kann von Seiten der Städte/Gemeinden auch die Ablösung von entgeltbehafteten Darlehen als Verwendungszweck vorgeschlagen werden; durch die Stabilisierungshilfe kann jedoch nur die Restschuld selbst finanziert werden, die Vorfälligkeitsentschädigungen sind immer von den Städten/Gemeinden zu tragen.

Für die Gemeinde Hohenroth ist dies hinsichtlich der Beantragung 2018 nicht einschlägig, da 2019 ein ausreichend großer Kredit abgelöst werden kann.

 

Folgende Positionen werden daher zur Beantragung (bedeutet aber nicht gleichzeitig eine Realisation dieses Wertes!) vorgeschlagen:

 

Ø  Schulneubau mit Sanierung Schulsporthalle und BT Mittagsbetreuung        2.540.000,00 €
(gemeindlicher Eigenmitteleinsatz 2018 gemäß Investitionsprogramm)

 

Ø  Erweiterung Haus für Kinder Windshausen                                                      100.000,00 €
(Ausgaben 2018 gemäß Investitionsprogramm)

 

Ø  Sanierung Seestraße                                                                                        241.171,74 €
(Ausgaben 2018 gemäß Investitionsprogramm – inkl. Haushaltsausgaberest)

 

Ø  Investitionsumlage Neubau BauGe Brend-Saale                                              179.000,00 €
(Ausgaben 2018 gemäß Investitionsprogramm)

 

Ø  Ablösung Kredit LfA – Zinsbindung 15.2.19 – Restschuld dann                       320.000,00 €

Summe                                                                                                                       3.380.171,74 €


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2018 mit einer Antragssumme von 3.380.171,74 € zu stellen.

 

Begründet wird die Höhe mit Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw. diesem sich annähernd (Eigenmittel) in Höhe von 3.060.171,74 € sowie einer Kreditablösung von 320.000,00 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17

 

 

 

Anmerkung: Nach Beschlussfassung wurde die Antragssumme um einen weiteren Kredit (183.522,00 €) auf 3.563.694,00 € erweitert.