Sitzung: 16.04.2018 GHR/004/2018
Bürgermeister Georg Straub informierte zum aktuellen Gesetzesentwurf zur
Regelung der Straßenausbaubeiträge. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht es vor,
dass alle Bescheide, die noch im Jahr 2017 ergangen sind, egal ob Vorauszahlungsbescheid
oder Endabrechnung, bestandskräftig bleiben.