Bürgermeister Georg Straub informierte zum aktuellen Gesetzesentwurf zur Regelung der Straßenausbaubeiträge. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht es vor, dass alle Bescheide, die noch im Jahr 2017 ergangen sind, egal ob Vorauszahlungsbescheid oder Endabrechnung, bestandskräftig bleiben.