Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 15 in der Johann-Klöhr-Straße 5 in Leutershausen vorgelegt.

 

Die alten Gebäude auf dem Grundstück wurden abgebrochen. Es soll nun ein neues zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach, Dachneigung 30° und roter Ziegeleindeckung errichtet werden. Die Doppelgarage wird eingeschossig und in Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Wohnhaus angepasst.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 15 liegt im Innerortsbereich von Leutershausen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die erforderlichen zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 15 in der Johann-Klöhr-Straße 5 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6