Sitzung: 07.05.2018 BHR/005/2018
Die alten Gebäude
auf dem Grundstück wurden abgebrochen. Es soll nun ein neues zweigeschossiges
Wohnhaus mit Satteldach, Dachneigung 30° und roter Ziegeleindeckung errichtet
werden. Die Doppelgarage wird eingeschossig und in Dachform, Dachneigung und
Dacheindeckung dem Wohnhaus angepasst.
Das Grundstück Fl.
Nr. 15 liegt im Innerortsbereich von Leutershausen. Das Vorhaben muss sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung
muss gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die erforderlichen
zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.
Abstandsflächenrechtliche
Belange prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 15 in
der Johann-Klöhr-Straße 5 in Leutershausen entsprechend den eingereichten
Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |