Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 456, Gemarkung Hohenroth (Jahnstr. 6) haben bei der Gemeinde mündlich angefragt, ob es möglich sei, auf dem gemeindlichen Straßengrundstück Fl.Nr. 453 (Poststr.) westlich angrenzend an ihr Grundstück eine Grenzgarage zu errichten. Die Zufahrt soll von der Jahnstraße aus erfolgen.

 

Das Bauvorhaben wurde abstandsflächenrechtlich mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld besprochen. Es kann nur unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:

 

Wegen der vorhandenen Grenzbebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 456 darf die Garage max. 6,00m lang sein.

Nachdem das Bauvorhaben die erforderliche Abstandsfläche nicht einhält, ist außerdem ist eine Abstandsflächenübernahme des Eigentümers des Grundstücks Fl.Nr. 454 zur Realisierung der Garage erforderlich.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass der Nachbar die Abstandsfläche übernimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7