Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 7 im Talweg 15 in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 7 in Windshausen liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Lange Eller“ .

 

Der Bebauungsplan sieht folgende Bebauung vor: 

 

Wohnhaus: Firstrichtung traufseitig zur Straße, Geschoßzahl bergseits max. 1, talseits max 2, Traufhöhe: 6m, Kniestockhöhe: 0,40m, Dachform Satteldach, Dachneigung 35° +/- 3°

 

Garage: Satteldach, Dachneigung 35° +/- 3° oder Einbeziehung in das Wohnhaus, talseitige Traufhöhe max. 4 m

 

Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen soll das Wohnhaus giebelseitig zur Straße „Talweg“ mit einem Satteldach, Dachneigung 45° , anthrazitfarbener Ziegeleindeckung und einer  Kniestockhöhe von 1,50 m errichtet werden. Außerdem wird die im Bebauungsplan südlich festgesetzte Baugrenze nicht eingehalten.

 

Die Garage mit Nebenraum soll ein Flachdach erhalten.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich und zwar für:

 

·         Firstrichtung

·         Nichteinhaltung der Baugrenzen

·         Kniestockhöhe 1,50 m,

·         Garagendachform-, neigung und Eindeckung

 

Die angrenzende Nachbarin von Fl.Nr. 8 und 9 hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Die Eigentümerin von Fl. Nr. 5 hat keine Einwände gegen das Bauvorhaben, möchte aber keine Unterschrift erteilen, da sie in anderer Bauangelegenheit hiermit schlecht Erfahrung gemacht hat.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 7 im Talweg 15 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lange Eller“ bezüglich der geänderten Firstrichtung, der Nichteinhaltung der Baugrenzen, der Kniestockhöhe und der Garagendachform-, Neigung und Eindeckung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7