Sitzung: 08.10.2018 BHR/010/2018
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr.
1714/8, Am Sportplatz 5 in Hohenroth vorgelegt.
Bei dem Gartengerätehaus handelt es sich um ein
verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung
(unter 75 cbm).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Sportplatz“. Der Standort des
Gartenhauses liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist daher eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Die angrenzenden Nachbarn hat durch
Unterschriftsleistung auf den Plänen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr.
1714/8, Am Sportplatz 5 , in Hohenroth entsprechend den eingereichten
Planskizzen.
Die Zustimmung für den Standort des Gartengerätehauses außerhalb der
Baugrenze wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |