Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1714/8, Am Sportplatz 5 in Hohenroth vorgelegt.

 

Bei dem Gartengerätehaus handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Sportplatz“. Der Standort des Gartenhauses liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

 

Die angrenzenden Nachbarn hat durch Unterschriftsleistung auf den Plänen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1714/8, Am Sportplatz 5 , in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Die Zustimmung für den Standort des Gartengerätehauses außerhalb der Baugrenze wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7