Sitzung: 15.10.2018 GHR/010/2018
In der Zeit vom 03.08. bis einschließlich 03.09.2018 fand die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Bergstraße“, Leutershausen
statt. Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 26.07.2018
hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen
vorzubringen, wurde informiert.
Alle am Verfahren beteiligten Fachbehörden bzw. Träger öffentlicher
Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die eingegangenen Stellungsnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
Beschluss:
Die geforderten Vorgaben sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden
bei der Erschließung beachtet. Die Planung und Ausführung der
Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend den Hinweisen des Brandschutzes.
Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr sind für den betreffenden
Bereich ausreichend.
Die erforderliche Löschwassermenge kann über das gemeindliche
Trinkwassernetz zur Verfügung gestellt werden.
Die weiteren Hinweise aus der Stellungnahme werden beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Mitgliederzahl:
17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend:
15
Abwasserverband Saale-Lauer
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die weiterführende Planung wird mit dem Abwasserverband Saale-Lauer
abgestimmt und die Entwurfsplanung vor Bauumsetzung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Mitgliederzahl:
17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend:
15
Überlandwerk Rhön
GmbH
Beschluss:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und bei der
Erschließungsplanung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Mitgliederzahl:
17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend:
15
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde
Wegen dieser Aussage der Unteren Naturschutzbehörde wurde Frau
Landschaftsarchitektin Glanz, Leutershausen mit der Ausarbeitung eines
artenschutzrechtlichen Fachbeitrags beauftragt.
Darin wurde die Bestandssituation (Lebensräume, vorkommende Arten) erfasst,
die Wirkungen des Vorhabens betrachtet und Maßnahmen zur Vermeidung sowie
Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen.
Die Untersuchung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Beschluss:
Die artenschutzfachliche Untersuchung hat ergeben, dass für gemeinschaftsrechtlich
geschützte Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie)
ergeben sich durch den Bebauungsplan „Bergstraße“ der Gemeinde Hohenroth in Leutershausen
keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs.
5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), wenn folgende Maßnahmen durchgeführt
werden:
- Gehölzrodung gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG nicht im Zeitraum
zwischen 1. März und 30. September durchgeführt, sondern auf das Winterhalbjahr
beschränkt wird
- Artenschutzrechtliche Kompensationsfläche für Revierverluste der
hecken- und gehölzbrütenden Vogelarten mit 3.317 m² auf Fl.Nr. 1008 der
Gemarkung Hohenroth.
Diese Festsetzungen sind im Bebauungsplan zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Mitgliederzahl:
17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend:
15
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
Beschluss:
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde der derzeitige
Nutzungsumfang vollständig berücksichtigt. Andere Nutzungen der Sportanlage
sind nicht ersichtlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Mitgliederzahl:
17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend:
15
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Baurecht
Beschluss:
In Leutershausen
stehen der Gemeinde kaum noch Wohnbauplätze zum Verkauf an Bauwerber zur
Verfügung. Es liegen bereits mehrere Anfragen von Bürgern vor, die sich für ein
Baugrundstück interessieren.
Die Gemeinde strebt
deshalb an, bestehende Baulücken zu nutzen und Leerstände zu reaktivieren. In
diesem Zuge wurden in den vergangenen Jahren verschiedene, nicht mehr bewohnte
und baufällige Gebäude mit deren Grundstücken von der Gemeinde käuflich
erworben und abgerissen.
Hierdurch ist eine
Neuordnung der stark verwinkelten und schmalen Grundstücke erforderlich
geworden, um eine moderne Wohnbebauung zu ermöglichen.
Es sollten hiermit
Leerstände beseitigt werden und eine Nachverdichtung im Altort positiv zur
Stärkung des Ortskernes beitragen. Durch das neue Wohngebiet mit sechs
Baugrundstücken erfolgt der Lückenschluss der seit ca. den 50-er und 60-er
Jahren bebauten Gemarkungsflächen in Ost-Westrichtung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Mitgliederzahl:
17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend:
15
Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen
Beschluss:
Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen werden im weiteren
Verfahren und bei der Bauausführung beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Mitgliederzahl:
17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend:
15
Regionaler
Planungsverband Main-Rhön
Beschluss:
Die fachliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen
wird beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Mitgliederzahl:
17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend:
15
Regierung von
Unterfranken
Beschluss:
Die fachliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen
wird beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15 Mitgliederzahl:
17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend:
15
Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen
- der Bayerische Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale,
- des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr,
Bonn,
- des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Neustadt
a.d.Saale,
- des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,
- des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutz,
- des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Wasserrecht,
- der PLEdoc GmbH, Essen,
- des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt
a.d.Saale,
- der Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg,
- des Bayerischen Bauernverbandes, Würzburg und
- der Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt
eingegangen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von der
Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Bergstraße“ in der
Fassung vom 15.10.2018 auf Grund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81
der bayerischen Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit Art. 23 ff. der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung
wie folgt als
Satzung
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bergstraße“ ergibt
sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 15.10.2018.
§ 2
Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Bergstraße“ besteht aus dem Lageplan, den textlichen
Festsetzungen und der Begründung vom 15.10.2018.
§ 3
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan „Bergstraße“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |