In der Zeit vom 03.08. bis einschließlich 03.09.2018 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Bergstraße“, Leutershausen statt. Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 26.07.2018 hingewiesen. Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen, wurde informiert.

Alle am Verfahren beteiligten Fachbehörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Die eingegangenen Stellungsnahmen sind nun zu behandeln.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

 

 

Beschluss:

 

Die geforderten Vorgaben sind in der Planung berücksichtigt bzw. werden bei der Erschließung beachtet. Die Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlage erfolgt entsprechend den Hinweisen des Brandschutzes.

Die Anlagen zur Alarmierung der Feuerwehr sind für den betreffenden Bereich ausreichend.

Die erforderliche Löschwassermenge kann über das gemeindliche Trinkwassernetz zur Verfügung gestellt werden.

Die weiteren Hinweise aus der Stellungnahme werden beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   15                                            Mitgliederzahl: 17

Nein-Stimmen: 0                                             Anwesend: 15

 


 

Abwasserverband Saale-Lauer

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die weiterführende Planung wird mit dem Abwasserverband Saale-Lauer abgestimmt und die Entwurfsplanung vor Bauumsetzung vorgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 15                                              Mitgliederzahl: 17

Nein-Stimmen: 0                                             Anwesend: 15

 


 

Überlandwerk Rhön GmbH

 

 

Beschluss:

 

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 15                                              Mitgliederzahl: 17

Nein-Stimmen: 0                                             Anwesend: 15


 

 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

 

 

Wegen dieser Aussage der Unteren Naturschutzbehörde wurde Frau Landschaftsarchitektin Glanz, Leutershausen mit der Ausarbeitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags beauftragt.

Darin wurde die Bestandssituation (Lebensräume, vorkommende Arten) erfasst, die Wirkungen des Vorhabens betrachtet und Maßnahmen zur Vermeidung sowie Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen.

Die Untersuchung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

 

Beschluss:

 

Die artenschutzfachliche Untersuchung hat ergeben, dass für gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) ergeben sich durch den Bebauungsplan „Bergstraße“ der Gemeinde Hohenroth in Leutershausen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), wenn folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

- Gehölzrodung gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG nicht im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September durchgeführt, sondern auf das Winterhalbjahr beschränkt wird

- Artenschutzrechtliche Kompensationsfläche für Revierverluste der hecken- und gehölzbrütenden Vogelarten mit 3.317 m² auf Fl.Nr. 1008 der Gemarkung Hohenroth.

 

Diese Festsetzungen sind im Bebauungsplan zu ergänzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 15                                              Mitgliederzahl: 17

Nein-Stimmen: 0                                             Anwesend: 15

 


 

Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

Beschluss:

 

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde der derzeitige Nutzungsumfang vollständig berücksichtigt. Andere Nutzungen der Sportanlage sind nicht ersichtlich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 15                                              Mitgliederzahl: 17

Nein-Stimmen: 0                                             Anwesend: 15


Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

 

Beschluss:

 

In Leutershausen stehen der Gemeinde kaum noch Wohnbauplätze zum Verkauf an Bauwerber zur Verfügung. Es liegen bereits mehrere Anfragen von Bürgern vor, die sich für ein Baugrundstück interessieren.

Die Gemeinde strebt deshalb an, bestehende Baulücken zu nutzen und Leerstände zu reaktivieren. In diesem Zuge wurden in den vergangenen Jahren verschiedene, nicht mehr bewohnte und baufällige Gebäude mit deren Grundstücken von der Gemeinde käuflich erworben und abgerissen.

Hierdurch ist eine Neuordnung der stark verwinkelten und schmalen Grundstücke erforderlich geworden, um eine moderne Wohnbebauung zu ermöglichen.

Es sollten hiermit Leerstände beseitigt werden und eine Nachverdichtung im Altort positiv zur Stärkung des Ortskernes beitragen. Durch das neue Wohngebiet mit sechs Baugrundstücken erfolgt der Lückenschluss der seit ca. den 50-er und 60-er Jahren bebauten Gemarkungsflächen in Ost-Westrichtung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 15                                              Mitgliederzahl: 17

Nein-Stimmen: 0                                             Anwesend: 15


Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

Beschluss:

 

Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen werden im weiteren Verfahren und bei der Bauausführung beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 15                                              Mitgliederzahl: 17

Nein-Stimmen: 0                                             Anwesend: 15


Regionaler Planungsverband Main-Rhön

 

 

 

Beschluss:

 

Die fachliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 15                                              Mitgliederzahl: 17

Nein-Stimmen: 0                                             Anwesend: 15

 

 

 

Regierung von Unterfranken

 

 

Beschluss:

 

Die fachliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wird beachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 15                                              Mitgliederzahl: 17

Nein-Stimmen: 0                                             Anwesend: 15

 

 

Ohne Anregungen sind die Stellungnahmen

 

- der Bayerische Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale,

- des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
   Bonn,

- des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Neustadt a.d.Saale,

- des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,

- des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutz,

- des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Wasserrecht,

- der PLEdoc GmbH, Essen,

- des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale,

- der Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg,

- des Bayerischen Bauernverbandes, Würzburg und

- der Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt

 

eingegangen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Bergstraße“ in der Fassung vom 15.10.2018 auf Grund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der bayerischen Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt als

 

 

Satzung

 

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bergstraße“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 15.10.2018.

 

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Der Bebauungsplan „Bergstraße“ besteht aus dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 15.10.2018.

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Der Bebauungsplan „Bergstraße“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15