Sitzung: 20.11.2018 GHR/011/2018
Der 1. Bürgermeister stellte gemeinsam mit Herrn Architekt Franz-Josef
Schmitt dem Gemeinderat den aktuellen Entwurf für die 1. Änderung des
Bebauungsplans „Am Solzbach“ mit den eingearbeiteten Änderungen vor.
Beschluss:
Der vom beauftragten Architekturbüro Kunert, Leutershausen
ausgearbeitete Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Solzbach“, in
der Fassung vom 20.11.2018, wird vom Gemeinderat gebilligt. Die Billigung steht
unter dem Vorbehalt, dass die Grundstücke Fl.Nrn 35/1 und 110, Gemarkung
Leutershausen nicht für den Neubau eines Kindergartens benötigt werden.
Die Verwaltung wird ebenso vorbehaltlich beauftragt, auf dieser
Grundlage im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und gleichzeitig die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am
Bebauungsplanverfahren zu beteiligen und zur Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |