Der 1. Bürgermeister stellte gemeinsam mit Herrn Architekt Franz-Josef Schmitt dem Gemeinderat den aktuellen Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ mit den eingearbeiteten Änderungen vor.


Beschluss:

 

Der vom beauftragten Architekturbüro Kunert, Leutershausen ausgearbeitete Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Solzbach“, in der Fassung vom 20.11.2018, wird vom Gemeinderat gebilligt. Die Billigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Grundstücke Fl.Nrn 35/1 und 110, Gemarkung Leutershausen nicht für den Neubau eines Kindergartens benötigt werden.

 

Die Verwaltung wird ebenso vorbehaltlich beauftragt, auf dieser Grundlage im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen und zur Stellungnahme aufzufordern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16