Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 338/2 im Talweg 8 in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 338/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Lange Eller“. Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.