Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Anbau eines barrierefreien Windfangs an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 82 in der Bergstraße 4 im Ortsteil  Leutershausen vorgelegt.

 

Das Grundstück liegt im Innerortsbereich von Leutershausen und ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines barrierefreien Windfangs an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 82 in der Bergstraße 4 im Ortsteil Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6