Sitzung: 11.02.2019 BHR/002/2019
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Anbau eines barrierefreien
Windfangs an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 82 in der
Bergstraße 4 im Ortsteil Leutershausen
vorgelegt.
Das Grundstück liegt im Innerortsbereich von Leutershausen und ist nach
§ 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines
barrierefreien Windfangs an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr.
82 in der Bergstraße 4 im Ortsteil Leutershausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |