Bei einer Ortseinsicht an der Fl.Nr. 537 „An der Steig 5“ machte sich der Bauausschuss ein Bild von den derzeitigen Gegebenheiten bezüglich des Standortes der Straßenlampe sowie der Ausleuchtung des Bereiches bis hin zur Seestraße.

 

Der Erste Bürgermeister informierte den Bauausschuss darüber, dass die 20 kV Niederspannungsleitung zur Versorgung der Straßenbeleuchtung innerhalb des Grundstücks FL.Nr. 537 verläuft. Der Wunsch der Grundstückseigentümer sei jedoch, eine Einfriedung mittels L-Steine entlang der Grundstücksgrenze vorzunehmen. Um im Schadensfalle jederzeit an die Versorgungsleitung zu kommen müsse dieses jedoch mittels Grunddienstbarkeit sichergestellt werden.

 

Da die vorhandene Peitschenlampe ohnehin in naher Zukunft ersetzt werden müsste, wird vom Bauausschuss die Variante favorisiert, die Versorgungsleitung in den vorhandenen Gehweg zu verlegen und die Straße bis hin zur Seestraße mit insg. 3 LED-Lampen wie in der Seestraße auszuleuchten.

 

Eine entsprechende Angebotsanfrage bezüglich der Leuchten wurde bereits an das Überlandwerk gerichtet.

 

Anschließend wurde die Beleuchtungssituation am Seeheim in Augenschein genommen. Auch hier kam der Bauausschuss zu dem Ergebnis, dass diese nicht ausreichend ist. Vielmehr sei es notwendig den Zufahrtswegs (Fl.Nr. 203), beginnend ab Fl.Nr. 175 bis zur Fl.Nr. 280, mit 2 bis 3 Lampen auszuleuchten. Ebenso sei die Installation von 2 Straßenlampen entlang des Verbindungsweges von der Hauptstraße zum Seeheim (Fl. Nr. 175) anzuraten.