Sitzung: 11.03.2019 BHR/003/2019
Bei einer Ortseinsicht an der Fl.Nr. 537 „An der Steig 5“ machte sich
der Bauausschuss ein Bild von den derzeitigen Gegebenheiten bezüglich des
Standortes der Straßenlampe sowie der Ausleuchtung des Bereiches bis hin zur
Seestraße.
Der Erste Bürgermeister informierte den Bauausschuss darüber, dass die 20
kV Niederspannungsleitung zur Versorgung der Straßenbeleuchtung innerhalb des
Grundstücks FL.Nr. 537 verläuft. Der Wunsch der Grundstückseigentümer sei
jedoch, eine Einfriedung mittels L-Steine entlang der Grundstücksgrenze
vorzunehmen. Um im Schadensfalle jederzeit an die Versorgungsleitung zu kommen
müsse dieses jedoch mittels Grunddienstbarkeit sichergestellt werden.
Da die vorhandene Peitschenlampe ohnehin in naher Zukunft ersetzt werden
müsste, wird vom Bauausschuss die Variante favorisiert, die Versorgungsleitung
in den vorhandenen Gehweg zu verlegen und die Straße bis hin zur Seestraße mit
insg. 3 LED-Lampen wie in der Seestraße auszuleuchten.
Eine entsprechende Angebotsanfrage bezüglich der Leuchten wurde bereits
an das Überlandwerk gerichtet.
Anschließend wurde die Beleuchtungssituation am Seeheim in Augenschein
genommen. Auch hier kam der Bauausschuss zu dem Ergebnis, dass diese nicht
ausreichend ist. Vielmehr sei es notwendig den Zufahrtswegs (Fl.Nr. 203),
beginnend ab Fl.Nr. 175 bis zur Fl.Nr. 280, mit 2 bis 3 Lampen auszuleuchten.
Ebenso sei die Installation von 2 Straßenlampen entlang des Verbindungsweges
von der Hauptstraße zum Seeheim (Fl. Nr. 175) anzuraten.