Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Die Gemeinde Hohenroth hat 2015 eine 1. Rate in Höhe von 800.000 €, 2016 eine 2. Rate in Höhe von 600.000 €, 2017 eine 3. Rate in Höhe von 700.000 € und 2018 ein 4. Rate in Höhe von 800.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können mehrere – grundsätzlich maximal fünf – Jahre bewilligt werden.

 

Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung vom 18.02.2019 das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.

 

Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss voraussichtlich im Herbst 2019 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

Ein Antrag ist wahrscheinlich im April 2019 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.

Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für dringende investive Bedarfe im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung zu,
soweit ein kommunaler Eigenanteil zur Finanzierung verbleibt; dies gilt auch für Investitionen, die sich dem Pflichtaufgabenbereich stark annähern.

 

Folgende Positionen werden daher zur Beantragung (bedeutet aber nicht gleichzeitig eine Realisation dieses Wertes!) vorgeschlagen:

 

Ø  Einrichtung Feuerwehrgerätehaus in den ehemaligen Bauhof Hohenroth       343.000,00 €
(Ausgaben 2019 abzgl. Fördermittelrückfluss 2020)

Ø  Schulneubau mit Sanierung Schulsporthalle und BT Mittagsbetreuung        1.500.000,00 €
(gemeindlicher Eigenmitteleinsatz 2019 gemäß Investitionsprogramm)

 

Ø  Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED                                                         150.000,00 €
(Ausgaben 2019 gemäß Investitionsprogramm)

 

Ø  Ablösung Kredit BayernLabo – Zinsbindung 15.11.21 – Restschuld dann       126.192,00 €

Summe                                                                                                                       2.119.192,00 €


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2019 mit einer Antragssumme von 2.119.192,00 € zu stellen.

 

Begründet wird die Höhe mit Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw. diesem sich annähernd (Eigenmittel) in Höhe von 1.993.000,00 € sowie einer Kreditablösung von 126.192,00 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16