Sitzung: 18.03.2019 GHR/003/2019
Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr
2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen
Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in
Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende
Verschuldung).
Die Gemeinde Hohenroth hat 2015 eine 1. Rate in Höhe von 800.000 €, 2016
eine 2. Rate in Höhe von 600.000 €, 2017 eine 3. Rate in Höhe von 700.000 € und
2018 ein 4. Rate in Höhe von 800.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können
mehrere – grundsätzlich maximal fünf – Jahre bewilligt werden.
Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren
Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten
Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw.
weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Hohenroth
hat in seiner Sitzung vom 18.02.2019 das Haushaltskonsolidierungskonzept
fortgeschrieben.
Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der
Verteilerausschuss voraussichtlich im Herbst 2019 (Zusammensetzung: Vertreter
des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist wahrscheinlich im April 2019 dem Landratsamt
Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und
leitet diesen anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.
Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die
Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für dringende investive
Bedarfe im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung zu, soweit ein kommunaler Eigenanteil zur
Finanzierung verbleibt; dies gilt auch für Investitionen, die sich dem Pflichtaufgabenbereich
stark annähern.
Folgende Positionen werden daher zur Beantragung (bedeutet aber nicht
gleichzeitig eine Realisation dieses Wertes!) vorgeschlagen:
Ø Einrichtung
Feuerwehrgerätehaus in den ehemaligen Bauhof Hohenroth 343.000,00 €
(Ausgaben 2019 abzgl. Fördermittelrückfluss 2020)
Ø Schulneubau mit
Sanierung Schulsporthalle und BT Mittagsbetreuung 1.500.000,00 €
(gemeindlicher Eigenmitteleinsatz 2019 gemäß Investitionsprogramm)
Ø Umrüstung
Straßenbeleuchtung auf LED 150.000,00 €
(Ausgaben 2019 gemäß Investitionsprogramm)
Ø Ablösung Kredit BayernLabo
– Zinsbindung 15.11.21 – Restschuld dann 126.192,00 €
Summe 2.119.192,00
€
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt aufgrund struktureller und
finanzieller Probleme einen Antrag auf
Stabilisierungshilfe im Jahr 2019 mit einer Antragssumme von 2.119.192,00 € zu stellen.
Begründet wird die Höhe mit Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw. diesem sich annähernd (Eigenmittel) in Höhe von 1.993.000,00 € sowie einer Kreditablösung von 126.192,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |