Der Haushaltsentwurf sowie der Entwurf der Finanzplanung bis 2022 wurden durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale in Abstimmung mit dem 1. Bürgermeister auf Grundlage der Vorberatungen des Gemeinderates und des Finanzausschusses erstellt.

 

Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanes 2019 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die Investitionsplanung, die Entwicklung der freien Finanzspanne sowie die Schulden- und Rücklagenentwicklung werden dem Gemeinderat auch mit Hilfe des Vorberichts (inkl. Anlagen) erläutert.

 

 

Der Stellenplan zum Haushalt weist für 2019 folgende Stellen aus:

 

Beamte:

Hauptamtlicher Erster Bürgermeister (Besoldungsgruppe A 15)

 

Beschäftigte (ohne Sozial- und Erziehungsdienst):

2 Stellen Entgeltgruppe 2 TVöD (Haus für Kinder in Hohenroth und Windshausen - Köchinnen)

14 Stellen Entgeltgruppe 1 TVöD - Personen, die auf Stundenbasis beschäftigt sind
(Verwaltung, 8 Reinigungskräfte, Gemeindedienerin, Hilfskraft für Kehrarbeiten/Geschirrverleih/Grünanlagen,
Küchenhilfen im Haus für Kinder Hohenroth und
1 Hausmeister)

 

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst:

0,77 Stellen Entgeltgruppe S 17 TVöD

1 Stelle Entgeltgruppe S 15 TVöD

0,73 Stellen Entgeltgruppe S 9 TVöD

10,48 Stellen Entgeltgruppe S 8 a TVöD

3,23 Stellen Entgeltgruppe S 4 TVöD

6,87 Stellen Entgeltgruppe S 3 TVöD

1 Stelle für Berufspraktikum im Sozial- und Erziehungsdienst

 

Die tatsächliche Besetzung der Stellen erfolgt nach den Buchungszeiten der Kinder und dem Gewichtungsfaktor gemäß Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).

 

Die Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 stellt sich wie folgt dar:

 

2020:   Verwaltungshaushalt 6.427.600 € + Vermögenshaushalt 5.183.000 €
            = Gesamthaushalt 11.610.600 €

 

2021:   Verwaltungshaushalt 6.617.900 € + Vermögenshaushalt 3.219.900 €
            = Gesamthaushalt 9.837.800 €

 

2022:   Verwaltungshaushalt 6.631.100 € + Vermögenshaushalt 2.377.000 €
            = Gesamthaushalt 9.008.100 €

 

 

Die Haushaltssatzung 2019, die Finanzplanung und der Stellenplan werden vom Gemeinderat wie folgt (separat) beschlossen:


Beschluss 1 – Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2019:

 

Der Gemeinderat Hohenroth setzt die Einzelansätze des Haushaltsplanes 2019 in der vorgelegten Fassung fest und billigt die Haushaltssatzung.

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.680.800 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 11.816.700 € ausgeglichen ab.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.450.000 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16

 

 

Beschluss 2 – Stellenplan 2019:

 

Dem Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes 2019 wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16

 

 

Beschluss 3 – Finanzplanung bis 2022:

 

Der Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 als Anlage zum Haushaltsplan 2019 wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16