Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung am bestehenden Doppelhhaus auf den Grundstücken Fl. Nr. 249/6 und 249/7, Am Gartenweg 15 und 15a in Leutershausen vorgelegt.

 

Die Terrassen mit einer Größe von insgesamt ca. 70 qm sollen in einer Stahlkonstruktion mit einem flachgeneigten Glasdach (4° Dachneigung) überdacht werden.

 

Die Grundstücke Fl. Nr. 249/6 und 249/7 liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Gartenweg“.

 

Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wurde hiervon in Kenntnis gesetzt.