Sitzung: 06.05.2019 BHR/005/2019
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Dunglegehalle
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1695 in Querbachshof vorgelegt.
Die Halle hat eine Größe von 12,40 m Länge und 8,00 m Breite und ist mit
einem flachgeneigtem Pultdach, Dachneigung 5° und rotem Trapezblech, wie die bestehende
Halle, geplant. Die Wandverkleidung erfolgt in Grau, wie die bestehende
Reithalle.
Die Halle gehört zur bestehenden Reithalle und dient der Lagerung von
Pferdemist. Inwieweit evtl. anfallende Gülle aufzufangen ist, wird im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens durch die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
am Landratsamt geprüft; ebenso ob das anfallende Regenwasser versickern kann.
Anfallende Gülle darf nicht versickern.
Das Grundstück Fl. Nr. 1695 liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist als sonstiges
Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die bestehende Reithalle
mit Anlagen wurde auch als Sonstiges Vorhaben beurteilt und genehmigt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
einer Dunglegehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1695 in Querbachshof
entsprechend den eingereichten Bauantragunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |