Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Dunglegehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1695 in Querbachshof vorgelegt.

 

Die Halle hat eine Größe von 12,40 m Länge und 8,00 m Breite und ist mit einem flachgeneigtem Pultdach, Dachneigung 5° und rotem Trapezblech, wie die bestehende Halle, geplant. Die Wandverkleidung erfolgt in Grau, wie die bestehende Reithalle.            

 

Die Halle gehört zur bestehenden Reithalle und dient der Lagerung von Pferdemist. Inwieweit evtl. anfallende Gülle aufzufangen ist, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft am Landratsamt geprüft; ebenso ob das anfallende Regenwasser versickern kann.
Anfallende Gülle darf nicht versickern.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1695 liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die bestehende Reithalle mit Anlagen wurde auch als Sonstiges Vorhaben beurteilt und genehmigt.  


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Dunglegehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1695 in Querbachshof entsprechend den eingereichten Bauantragunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7