Sitzung: 13.05.2019 GHR/005/2019
Für den Neubau der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule in
Hohenroth wird
eine flexiblere und rasche Abwicklung des Arbeitsprozesses angestrebt.
Um dies zu erreichen wird eine projektbezogene Erhöhung der
Entscheidungskompetenz des 1. Bürgermeisters vorgeschlagen. Hierzu bedarf es
einer Ergänzung der Geschäftsordnung.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth hat sich aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Geschäftsordnung gegeben.
Der
Gemeinderat beschließt folgende Ergänzung
der Geschäftsordnung für den
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d und e der Geschäftsordnung:
§ 1
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d der Geschäftsordnung des Gemeinderates Hohenroth wird wie folgt ergänzt:
Bisheriger
Text:
Handlungen oder Unterlassen jeder Art mit
Auswirkungen für die Gemeinde, insbesondere der Abschluss von Verträgen und
sonstiger Rechtsgeschäfte sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der
Gemeinde, bis zu einer Wertgrenze von 14.000,00 €,
Es wird folgender Halbsatz eingefügt:
für den Neubau der
Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule in Hohenroth bis zu 50.000,00 € im Rahmen
der vom Gemeinderat genehmigten Kosten,
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e der Geschäftsordnung des Gemeinderates Hohenroth wird wie folgt ergänzt:
Bisheriger
Text:
Nachträge zu Verträgen und
Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um
nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 14.000,00 € erhöhen,
Es wird folgender Halbsatz eingefügt:
für den Neubau der
Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule in Hohenroth bis zu 50.000,00 € im Rahmen
der vom Gemeinderat genehmigten Kosten,
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
Gemeinderatsmitglied Jürgen Straub war zum Zeitpunkt der Abstimmung
nicht im Sitzungssaal anwesend.