Für den Neubau der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule in Hohenroth wird eine flexiblere und rasche Abwicklung des Arbeitsprozesses angestrebt.

 

Um dies zu erreichen wird eine projektbezogene Erhöhung der Entscheidungskompetenz des 1. Bürgermeisters vorgeschlagen. Hierzu bedarf es einer Ergänzung der Geschäftsordnung.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth hat sich aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Geschäftsordnung gegeben.

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Ergänzung der Geschäftsordnung für den
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d und e der Geschäftsordnung:

 

 

§ 1

 

 

§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d der Geschäftsordnung des Gemeinderates Hohenroth wird wie folgt ergänzt:

 

Bisheriger Text:
Handlungen oder Unterlassen jeder Art mit Auswirkungen für die Gemeinde, insbesondere der Abschluss von Verträgen und sonstiger Rechtsgeschäfte sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Gemeinde, bis zu einer Wertgrenze von 14.000,00 €,

 

Es wird folgender Halbsatz eingefügt:

 

für den Neubau der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule in Hohenroth bis zu 50.000,00 € im Rahmen der vom Gemeinderat genehmigten Kosten,

 

 

 

§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e der Geschäftsordnung des Gemeinderates Hohenroth wird wie folgt ergänzt:

 

Bisheriger Text:
Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 14.000,00 € erhöhen,

 

Es wird folgender Halbsatz eingefügt:

 

für den Neubau der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule in Hohenroth bis zu 50.000,00 € im Rahmen der vom Gemeinderat genehmigten Kosten,

 

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

 

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16

 

Gemeinderatsmitglied Jürgen Straub war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.