Sitzung: 26.06.2019 GHR/006/2019
In der Sitzung des Kindergartenausschusses am 03.06.2019 wurde über eine
Anpassung der Kindergartengebühren (Benutzungs- und Verpflegungsgebühren)
beraten.
Die überörtliche Rechnungsprüfung wies darauf hin, dass die
Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) im Rahmen der Haushaltskonsolidierung in
regelmäßigen Zeitabständen anzupassen sind. Eine Anpassung der Elternbeiträge
fand letztmalig mit Wirkung zum 01.09.2016 statt.
Die Gemeinde Hohenroth stellt für ihre Kindertageseinrichtungen
ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung. Die Häuser für Kinder
Hohenroth und Windshausen verfügen jeweils über ein individuelles pädagogisches
Konzept, welches im Zusammenspiel mit qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung
sowie -erziehung und -bildung den gesetzlichen Maßstäben mehr als gerecht wird.
Um diese Qualität auch künftig in dem Umfang zur Verfügung stellen zu
können, bedarf es einer Anpassung der Elternbeiträge. Nach ausführlicher
Beratung des Kindergartenausschusses wird empfohlen, die Elternbeiträge um
jeweils 10,- € je Buchungskategorie (Krippen- und Regelbereich) zu erhöhen.
Außerdem erhalten Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung
(Regelkinder) seit 01.04.2019 einen Beitragszuschuss des Freistaates Bayern i.
H. von derzeit 100,- €. Die bisher auf freiwilliger Basis gewährte Beitragsfreiheit
für Geschwisterkinder im Regelbereich soll deshalb durch eine Ermäßigung i. H.
von 30,- € je Geschwisterkind zusätzlich zur bereits i. V. mit den
Helferstunden bestehenden Ermäßigung von 5,- € bereichsübergreifend ersetzt
werden. Hierdurch könne man Familien mit mehreren Kindern auch im
Krippenbereich entlasten.
Des Weiteren wurde im Kindergartenausschuss die Höhe der
Verpflegungsgebühren thematisiert. Es wurde festgestellt, dass immer mehr
Familien das Angebot eines warmen Mittagessens in Anspruch nehmen. Die Gemeinde
Hohenroth setzt hierfür qualifiziertes Eigenpersonal ein, welches die
Mahlzeiten täglich mit qualitativ hochwertigen Produkten zubereitet. Die Kosten
für ein Mittagessen sollen daher von gegenwärtig 2,30 € auf 2,50 € angehoben
werden.
Durch vorgenannte Anpassungen wird den haushaltrechtlichen Vorschriften
Rechnung getragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Anlage
beigefügten Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth
(Kindertageseinrichtungengebührensatzung – KitaGebS). Die Satzung tritt zum
01.09.2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |