In der Sitzung des Kindergartenausschusses am 03.06.2019 wurde über eine Anpassung der Kindergartengebühren (Benutzungs- und Verpflegungsgebühren) beraten.

 

Die überörtliche Rechnungsprüfung wies darauf hin, dass die Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) im Rahmen der Haushaltskonsolidierung in regelmäßigen Zeitabständen anzupassen sind. Eine Anpassung der Elternbeiträge fand letztmalig mit Wirkung zum 01.09.2016 statt.

 

Die Gemeinde Hohenroth stellt für ihre Kindertageseinrichtungen ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung. Die Häuser für Kinder Hohenroth und Windshausen verfügen jeweils über ein individuelles pädagogisches Konzept, welches im Zusammenspiel mit qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung sowie -erziehung und -bildung den gesetzlichen Maßstäben mehr als gerecht wird.

 

Um diese Qualität auch künftig in dem Umfang zur Verfügung stellen zu können, bedarf es einer Anpassung der Elternbeiträge. Nach ausführlicher Beratung des Kindergartenausschusses wird empfohlen, die Elternbeiträge um jeweils 10,- € je Buchungskategorie (Krippen- und Regelbereich) zu erhöhen.

 

Außerdem erhalten Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung (Regelkinder) seit 01.04.2019 einen Beitragszuschuss des Freistaates Bayern i. H. von derzeit 100,- €. Die bisher auf freiwilliger Basis gewährte Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder im Regelbereich soll deshalb durch eine Ermäßigung i. H. von 30,- € je Geschwisterkind zusätzlich zur bereits i. V. mit den Helferstunden bestehenden Ermäßigung von 5,- € bereichsübergreifend ersetzt werden. Hierdurch könne man Familien mit mehreren Kindern auch im Krippenbereich entlasten.

 

Des Weiteren wurde im Kindergartenausschuss die Höhe der Verpflegungsgebühren thematisiert. Es wurde festgestellt, dass immer mehr Familien das Angebot eines warmen Mittagessens in Anspruch nehmen. Die Gemeinde Hohenroth setzt hierfür qualifiziertes Eigenpersonal ein, welches die Mahlzeiten täglich mit qualitativ hochwertigen Produkten zubereitet. Die Kosten für ein Mittagessen sollen daher von gegenwärtig 2,30 € auf 2,50 € angehoben werden.

 

Durch vorgenannte Anpassungen wird den haushaltrechtlichen Vorschriften Rechnung getragen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Anlage beigefügten Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth (Kindertageseinrichtungengebührensatzung – KitaGebS). Die Satzung tritt zum 01.09.2019 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15