Sitzung: 26.06.2019 GHR/006/2019
Um an einem Ort eine Trauung abhalten zu können, muss dieser gewidmet
werden. Derzeit sind folgende Örtlichkeiten im Bereich der Gemeinde Hohenroth
für standesamtliche Trauungen gewidmet:
- Rathaus (Hauptstr. 12) im Trau- und
Sitzungszimmer
- Bürgerhaus (Hauptstr. 11) im Bürgersaal
- Alte Schule Leutershausen
(Johann-Klöhr-Str. 38) im Sitzungszimmer
- Grundstück Gemeindesee (Fl.Nr. 205,
Gemarkung Hohenroth)
Die Widmung kann nur per Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der VG
NES erfolgen, sollte aber natürlich mit der Gemeinde abgestimmt sein.
Künftig soll zusätzlich noch der Platz am See Hohenroth, Fl.Nr. 279 für
standesamtliche Trauungen genutzt werden können.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth genehmigt den Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der VG NES vom 18.06.2019 zur Widmung des Platzes am See Hohenroth, Fl.Nr. 279 für standesamtliche Trauungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |