Um an einem Ort eine Trauung abhalten zu können, muss dieser gewidmet werden. Derzeit sind folgende Örtlichkeiten im Bereich der Gemeinde Hohenroth für standesamtliche Trauungen gewidmet:

  • Rathaus (Hauptstr. 12) im Trau- und Sitzungszimmer
  • Bürgerhaus (Hauptstr. 11) im Bürgersaal
  • Alte Schule Leutershausen (Johann-Klöhr-Str. 38) im Sitzungszimmer
  • Grundstück Gemeindesee (Fl.Nr. 205, Gemarkung Hohenroth)

 

Die Widmung kann nur per Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der VG NES erfolgen, sollte aber natürlich mit der Gemeinde abgestimmt sein.

 

Künftig soll zusätzlich noch der Platz am See Hohenroth, Fl.Nr. 279 für standesamtliche Trauungen genutzt werden können.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth genehmigt den Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der VG NES vom 18.06.2019 zur Widmung des Platzes am See Hohenroth, Fl.Nr. 279 für standesamtliche Trauungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15