Sitzung: 16.09.2019 GHR/008/2019
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ wird im beschleunigten
Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
In der Zeit vom 10.12.2018 bis einschließlich 09.01.2019 fand die
öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung statt.
Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 06.12.2018
hingewiesen.
Auch über die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen
vorzubringen, wurde informiert.
Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange
wurden von dieser öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gleichzeitig um
Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahmen sind nun zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
Zusätzlich wurde es notwendig aufgrund neuer Erkenntnisse, den Umgriff
sowie die Festsetzungen im Bebauungsplan anzupassen.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde
Beschluss:
Die Belange des Arten- und Lebensstättenschutzes wurden, im Rahmen eines
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, durch das Planungsbüro Glanz,
Leutershausen untersucht. Das artenschutzrechtliche Gutachten wurde mit der
Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Im Ergebnis wurde hier festgestellt, dass für gemeinschaftsrechtlich
geschützte Arten (alle europäische Vogelarten, Arten des Anhangs IV
FFH-Richtlinie), durch den Bebauungsplan „Am Solzbach“ keine
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5
BNatSchG vorliegen, wenn folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Gehölzrodung gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2
BNatSchG nicht im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September
durchgeführt, sondern auf das Winterhalbjahr beschränkt wird.
- Eine Artenschutzrechtliche
Kompensationsfläche für Revierverluste der hecken- und gehölzbrütenden
sowie höhlenbrütenden Vogelarten mit 1.911 m² auf Fl.Nr. 1008 der
Gemarkung Hohenroth angelegt werden.
Die vorgenannten Maßnahmen werden in den Festsetzungen des Bebauungsplans
aufgenommen und berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
Beschluss:
Am 06.06.2019 wurde durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
(BLfD), in der Nähe des Bodendenkmals D-6-5626-0018, auf den Grundstücken
Fl.Nr. 1 und 110, Gemarkung Leutershausen zwei Sondierungsschnitte (Schnitt 1
und 2) nach Absprache mit dem zuständigen Referenten durchgeführt.
Im Ergebnis wurde im Bereich der Fl.Nr. 1 (Schnitt 1), Gemarkung
Leutershausen archäologisch relevante Befunde ab einer Tiefe von 75 cm
festgestellt. Es handelt sich hierbei um Siedlungsbefunde (Haus- oder
Erdkellergrube und Pfostengruben) des späten Hochmittelalters bzw. des
Spätmittelalters. Dies bedeutet, dass alle weiteren Bodeneingriffe bzw. der
Abtrag des Oberbodens archäologisch begleitet werden müssen.
Im Bereich der Fl.Nr. 110 (Schnitt 2), Gemarkung Leutershausen wurden keine
archäologisch relevanten Befunde festgestellt.
Zur Sicherung der Belange des Denkmalschutzes wird in den Festsetzungen
des Bebauungsplans folgender Text mit aufgenommen:
Aufgrund der archäologischen Voruntersuchen des BLfD, vom 06.06.2019
(Maßnahmen-Nr.: M-2019-1061-1_0), müssen auf den Grundstücken Fl.Nr. 1, 2, und
2/3, Gemarkung Leutershausen alle Bodeneingriffe archäologisch begleitet
werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Baurecht
Beschluss:
Die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs
ist in der Begründung unter Nr. 1.2.1 dargelegt. Durch die Erweiterung werden
die Grundzüge der Planung nicht berührt. Ebenso bleibt die Grundfläche unter
20.000 m² Die Änderung ist somit im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB
möglich.
Der Hinweis, dass die Änderung des
Bebauungsplans auch eine Erweiterung des Geltungsbereichs beinhaltet wird zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
Abwasserverband
Saale-Lauer
Beschluss:
Die abwassertechnische Erschließung im Gebiet des Bebauungsplans „Am
Solzbach“ (1. Änderung ist im Michsystem gesichert.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Abwasserverbandes zur
Kenntnis.
Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
Beschluss:
Die geforderten Vorgaben des Brandschutzes sind in der Planung berücksichtigt bzw. im Bestand bereits vorhanden. Die Planung und Ausführung der Wasserversorgungsanlagen erfolgt unter Berücksichtigung der Belange des Brandschutzes.
Die weiteren Hinweise der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
Amt für Breitband und Vermessung
Beschluss:
Die Hinweise des Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrechtsverwaltung
Beschluss:
Die Hinweise der Wasserrechtsverwaltung werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren wenn nötig berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
Ohne weitere Anregungen sind die Stellungnahmen:
· vom Bayernwerk, Schweinfurt
· der Bayerischen Rhöngas, Bad Neustadt
· der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg
· des Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht
· des Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
· der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
· des Regionalen Planungsverband Main-Rhön
Öffentlichkeitsbeteiligung
Von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hohenroth wurden keine Anregungen vorgetragen.
Dem Gemeinderat wird der geänderte und angepasste Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Solzbach“ vorgelegt und erläutert. Es wurden zusätzliche Änderungen im nördlichen Bereich zur Verkehrsführung eingearbeitet. Weiterhin wurden unter anderem Anpassungen bezüglich der Dachneigung, Gebäudehöhe und der Farbe der zulässigen Dacheindeckung vorgenommen.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf zur 1. Änderung des
Bebauungsplan „Am Solzbach“ in der Fassung vom 16.09.2019.
Der Bebauungsplan wird nunmehr gemäß § 4a Abs. 2 erneut für den Zeitraum
von mindestens 30 Tage ausgelegt. Während
der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu
den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Der Bebauungsplan kann
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale und
im Rathaus Hohenroth währen der Dienststunden eingesehen werden. Ort und Dauer
der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht,
mit den Hinweis darauf, dass während der Auslegungsfrist Anregungen nur noch zu
den Änderungen vorgebracht werden können.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |