Sitzung: 12.08.2019 BHR/012/2019
Auf der
Nordostseite des Dachgeschosses (im Bereich des Bades) soll eine
Schleppdachgaube mit einer Breite von 2,865 m aufgebracht werden.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1715/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am
Sportplatz“. Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen über die
Zulässigkeit, die Größe, Ausführung und Gestaltung von Gauben. Es ist daher die
Vorlage eines Bauantrages erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
einer Schleppgaube auf das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1715/1
in der Jahnstraße 9 in Hohenroth entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |