Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Holzschuppens mit Gartenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/16, Landwehr 47 in Hohenroth vorgelegt.

 

Bei dem Holzschuppen mit Gartenhaus handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).

 

Der Holzschuppen mit Gartenhaus hat eine Gesamtlänge von 7,55 m. Die zulässige Wandlänge von max. 9 m an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn Fl. Nr. 1684/17 wird eingehalten.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Landwehr III“. Der Standort des Holzschuppens mit Gartenhaus liegt teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

 

Nachdem der Bauausschuss zu dem Antrag auf isolierte Befreiung des Nachbargrundstückes Fl. Nr. 1684/15, Landwehr 49 sein Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenze erteilt hat, wird seitens der Verwaltung folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Holzschuppens mit Gartenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/16, Landwehr 47 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Die Zustimmung für den Standort des Holzschuppens mit Gartenhaus teilweise außerhalb der Baugrenze wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6